Hallo Julia,
eine AHB ist eine sog. Anschlußheilbehandlung, d.h. sie schließt sich einer Krankenhausbehandlung an. Sinn und Zweck einer AHB ist, dass du natürlich wieder Fit wirst. Aber in erster Linie, soll auch der Krankenhausaufenthalt so kurz wie möglich gehalten werden. Denn nach einem SA ist man noch nicht Fit genug für zu Hause, aber auch nicht krank genug fürs KH.
Eine AHB zählt auch zu den Reha Massnahmen.
Einziger Unterschied:
Nach einer Reha kannst du - falls erforderlich- ohne Einhaltung der 4 Jahresfrist eine AHB erhalten. Doch nach einer AHB kannst du erst nach 4 Jahren eine Reha beantragen. Eine AHB wird während des stationären Aufenthaltes von der Klinik beantragt und soll / muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden.
Eine Reha kann/wird vom Fach- oder Hausarzt beantragt. Und der Antritt erfolgt bis maximal 3 Monate nach Genehmigung. Eine Reha bezieht sich nicht auf ein einzelnes Ereignis, sondern auf deine Erkrankung. Am besten soll Dir der Behandelten Artzt den Antrag auf die Reha stellen, die haben bei der KK mehr Gewicht.
Liebe Grüße Rüdi
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (17.04.2009, 21:20)