#1
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Ist es normal, dass nach einer Hirnblutung die Anschlussheilbehandlung von der Krankenkasse erst einmal für nur 14 Tage bewilligt wird? Und wird das dann in der Regel verlängert, oder muss man da etwas besonderes unternehmen?
 
Danke für Eure Antworten, Julia
#2
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Hallo,
das kommt auf die Ausfälle  und demFortschritt während der AHB an.
Die Reha-Klinik kann eine Verlängerung beantragen wen die Ärzte der Meinung sind daß es notwendig ist.
 
LG
Dietmar
#3
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hallo julia,

der fortschritt der reha wird nach einiger zeit nach einem punktesystem, dem sogenannten bartel-index  eingeschätzt und kann danach verlängert werden.
es gibt noch andere kriterien.
ichwar weil nach meiner hirnblutung vor fünf jahren noch andere komplikationen dazu kamen fast ein jahr auf reha. ich lag z. b. erst einmal 2 wochen im koma.
willkommen im forum.

l.g. margy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (17.04.2009, 19:47)
#4
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Bei mir ist die AHB  für drei Wochen genehmigt worden.
Die Klinik wollte dann noch verlängern aber ich wollte gleich nach den drei Wochen in die Reha,
dort war ich dann 22 Wochen.
Je früher therapiert wird, umso besser.
Jeder Fall ist ja anders, bei mir war die frühe Reha goldrichtig.
Alles Gute, Marion

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »hoffnung« (17.04.2009, 19:45)
#5
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Hallo Julia,
 
die KK bestimmt nach medizinischen Bedürfnissen Art, Dauer Umfang der AHB. In der Regel sollten es aber mindestens 3 Wochen sein, so steht es auch im Sozialgesetzbuch. Danach nach erreichen der nächsten Rehaphase  (Barthel oder FIM Selbständigkeitsindex) eine Velängerung beantragt werden. Denke bei Deiner Mum wollen Sie durch Bewusstseinstörrungen erst einmal sehen, ob Sie überhaupt therarapierbar ist und dann die Option haben direkt abzubrechen. Ich würde da jetzt schon versuchen mit der Kasse zu sprechen, sonst hast Du Sie in 14 Tagen vor der Tür. Würde mich auch auf das Sozialgesetzbuch dabei berufen.
 
Liebe Grüße Rüdi
 
 
:)
#6
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Was ist denn der Unterschied zwischen AHB und der Reha? Kann man das in derselben Klinik machen, also ohne Unterbrechung? Und zahlt die Kasse das dann auch? Ich habe nämlich von der Klinik bislang einen sehr guten Eindruck und halte einen ständigen Orts- und Therapeutenwechsel nicht für förderlich. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass nach einer AHB die nächste Reha erst in einem Jahr bewilligt werden kann und danach alle 4 Jahre???
#7
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hallo,
also AHB ist ja AnschlußHeilBehandlung...also direkt nach dem Krankenhausaufenthalt. Reha beantragt dann der behandelde Arzt für dich.beides kann in ein und der selben klinik stattfinden. Also ich kann dir sagen ich bin im Juni von meiner AHB nach Hause gekommen und war im März schon wieder auf Reha damals. und wenn die diagnose da ist und handlungbedarf da ist bekommt man sicherlich auch früher eine reha. meine letzte war jetzt im August/september und dort hat man mir gesagt ich soll den intervall verkürzen nicht mehr alle 4 jahre...sondern jedes jahr oder alle zwei jahre! es kommt drauf an ob es genehmigt wird, anträge stellen kann man doch noch und nöcher!!
wie ist das in der Seamstrasse...wer nicht fragt bleibt dumm!! wer nicht beantragt,bleibt halt zu Hause!!

alles Liebe
schönes wochenende
iris
#8
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Hallo Julia,
 
eine AHB ist eine sog. Anschlußheilbehandlung, d.h. sie schließt sich einer Krankenhausbehandlung an. Sinn und Zweck einer AHB ist, dass du natürlich wieder Fit wirst. Aber in erster Linie, soll auch der Krankenhausaufenthalt so kurz wie möglich gehalten werden. Denn nach einem SA ist man noch nicht Fit genug für zu Hause, aber auch nicht krank genug fürs KH.
 
Eine AHB zählt auch zu den Reha Massnahmen.
 
Einziger Unterschied:
 
Nach einer Reha kannst du - falls erforderlich- ohne Einhaltung der 4 Jahresfrist eine AHB erhalten. Doch nach einer AHB kannst du erst nach 4 Jahren eine Reha beantragen. Eine AHB wird während des stationären Aufenthaltes von der Klinik beantragt und soll / muss innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden.
 
Eine Reha kann/wird vom Fach- oder Hausarzt beantragt. Und der Antritt erfolgt bis maximal 3 Monate nach Genehmigung. Eine Reha bezieht sich nicht auf ein einzelnes Ereignis, sondern auf deine Erkrankung. Am besten soll Dir der Behandelten Artzt den Antrag auf die Reha stellen, die haben bei der KK mehr Gewicht.
 
 
Liebe Grüße Rüdi
 
 
:)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (17.04.2009, 21:20)
#9
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Hallo Julia, bei mir in Österreich war es so, dass ich sofort nach dem künstlichen Koma in die Frühreha gekommen bin, das wurde alle 3 Wochen verlängert, sodass es 6 Monate wurden. Danach empfahlen meine Ärzte eine Anschlussreha, die wieder im 3 Wochenrhythmus 6 Monate dauerte.
 
So konnte ich nach einem Jahr Reha zu Hause schon ein zufriedenes Leben führen.
 
Für mich war das damals alles selbstverständlich, erst hier im Forum lernte ich kennen, dass es durchaus nicht selbstverständlich ist und man um Vieles kämpfen muss!!
 
Liebe Grüße Manfred
#10
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Hallo Julia,
bei mir hat 2007 meine KK direkt gesagt, bei dieser Diagnose 'Hirnblutung durch geplatztes Anareuysma' Ein Jahr Reha garantiert. Danach sieht man weiter. Ich lebe allerdings in Belgien. Sollte man bei den KK auch mal ein EU Standard einfuehren?
 
Die besten Wuensche und gute Genesung
 
Liebe Gruesse
Ute
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