Hallo Zaubermaus,
dein Mann wird jetzt ausgesteuert, ist er dennn ungekündigt von seinem Arbeitgeber oder wurde er schon gekündigt? Dann musst du jetzt erstmal zur Arbeitsagentur und nach §125 SGB III Arbeitslosengeld nach dem Nahtlosigkeitsgesetz beantragen. Die werden deinen Mann dann auffordern, über den Rententräger eine Reha zu beantragen. Die Rentenversicherung ist normalerweise darauf bedacht, die Menschen wieder an ihrer Arbeitsplätze zu verfrachten, von daher werden sie nicht ablehnen. Bei euch kommt natürlich die GEshichte mit der Hüft-OP dazu. Dazu lass dich von den Ärzten beraten, ob eine Reha vor oder nach der OP sinnvoll ist und dann lass dir das auch attestieren. Das lege zu diesem REhaantrag mit dazu!!! Dannn wird die Reha nämlich verschoben. Wenn dein Mann nämlich vor dem SA noch gearbeitet hat, dann hat er Anspruch auf sein AReitslosgengeld - ohne Reha 12 Monate, mit Reha kommt zwischendrin noch das Übergangsgeld über den Rententräger, danach - bis die Rente durch ist, bekommt er wieder ALG I.
Aber wie gesagt, rede mit den Ärzten, wann die Reha am sinnvollsten ist und wenn du nach Aufforderung des Arbeitsamtes den Rehaantrag stellst, dann lege das Schreiben der Ärzte dazu, schreibe auch, dass die Rehe entweder erst vor oder nach der OP stattfinden kann. Dann habt ihr noch ein wenig Zeit gewonnen. Aber eigentlich steht deinem Mann auch die Reha über den Rententräger zu. Hexe schreibt - Reha vor Rente - das ist genau der Grundsatz nachdem der Rententräger arbeitet.
LG
Denise