#1
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Hallo Ihr Lieben

meinem Bruder wurde der Antrag auf Reha nach seiner Hirnblutung im Dez 08 jetzt von der Rentenversicherung abgelehnt. Wie er meint, sieht die RV keine Erfolgschancen.
Ist das nicht irgendwo Quatsch? Hat er nicht nach der Hirnblutung sogar ein Anrecht auf Reha?
Die ambulante therapie kann den Rückschritt  nun mal nicht auffangen - zumindest nicht effektiv und schnell.

Wer hat Erfahrungen mit Einspruch, wie formulieren wir den am besten?

VG
Chantay

#2
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hallo chantay,

das ist quasch mit sosse, den widerspruch schreibst du dorthin wo auch der antrag hinging.
jeder fall ist therapierbar und jeder hat auch ein recht auf rehamassnahmen.
mich haben sie direkt nachdem ich transportfähig war zur reha gefahren.

l.g. margy

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »margy« (16.01.2009, 19:03)
#3
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Hallo Chantay :)soviel ich weis bekommt er eine Reha oder Kur nur alle 4 Jahre---habe auch bei der LVA-Hessen eine beantragt--die LVA hat es wieder an die Krankenkasse zurückgeschickt--und ich habe mit 29 Jahren einen Hirnschlag I)erleiden müssen---bin jetzt schon 8 Jahre in Rente--bei mir ist wie bei allen anderen---immer wieder dagegen vorgehen---Wiederspruch und abwarten was passiert!!Viele Grüsse vom Kämpfer aus dem Odenwald auch unter www.stephan-beer.homepage.t-online.de  jetzt mit einem Schlaganfall-Risiko-Test oder auch unter www.wer-kennt-wen.de
#4
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Hallo Chantay,
 
in der Regel kann man eine Reha im Abstand von vier Jahren beantragen wie Stephan schon schreibt. Wenn es jedoch medizinisch notwendig ist, wird der Besuch der Reha-Klinik schon eher bewilligt. Er sollte sich dies von seinem Arzt ausführlich begründen lassen.
 
 
Muster für den Wiederspruch:
 
Name / Anschrift
 
Anschrift des Rentenversicherungsträgers
 
Ort, Datum
 
Vers.-Nr.:
 
Widerspruch gegen die Mitteilung zur Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum Datum
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
gegen den oben angegebenen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
 
Warum Ihr damit nicht einverstanden seit und die Begründung vom Arzt warum Sie stattfinden muß, hier einfügen.
 
MfG
 
Unterschrift
 
 
LG Rüdi
 
 
 
LG Rüdi
 
 
 
:)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (16.01.2009, 21:17)
#5
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Hallo ihr Lieben
nachdem wir Widerspruch eingelegt hatten - sich natürlich alles in die Länge zog - wurde die Reha nun doch noch bewilligt und mein Bruder soll für 3 Wochen nach Soltau. Ich finde das reichlich spät, denn die Hirnblutung war im Dezember und jetzt sind 4 bis 5 Monate verstrichen.
Ohje, ich hatte nicht mehr wirklich damit gerechnet. Dummerweise habe ich ihn zum Urlaub eingeladen und der Flug ist für Mitte Juni gebucht.
Hoffendlich passt das nun alles zeitlich - wenn er dort Verlängerung bekommen sollte, sieht es eng aus
;(
Werde wohl im Reisebüro nachfragen müssen, ob nur einer von der Reise zurücktreten kann - oder eine andere Person dafür antreten könnte....

VG
Chantay

#6
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hallo chantay,

da eirst du jetzt entscheiden müssen was dir wichtig ist.
aber daagegen die reise auf eine andre person zu übertragen wird wohl niemand was  haben,

l.g.margy
#7
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Hallo Chantay!
 
Reha`s laufen eigentlich immer nach irgend einem Selbstständigkeitsindex ab (Barthel o. FIM). Dein Bruder ist ja eigentlich relativ selbstständig, also wird mit Ihm drei Wochen intensiv die Beweglichkeit trainiert. Daher glaub ich nicht, dass er da eine Verlängerung bekommt. Lieber dann wieder in sechs Monaten über den gleichen Weg eine erneute Reha beantragen, weist ja jetzt wie es geht. Er hat dann einen schönen Urlaub nach der anstrengenden Reha vor sich, denke das bringt Ihn auch weiter.
 
Liebe Grüße Rüdi
 
 
:)
#8
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Stimmt, ein Urlaub nach der Reha ist bestimmt super für ihn.
natürlich geht Reha auch VOR Urlaub, hoffe halt nur, das es nicht so eine Zitterpartie für mich wird und sich erst im letzten Moment herausstellt, ob ich nun alleine fliegen muss oder nicht
Ich wünsche und hoffe sehr, dass die drei wochen intensives Training ihn nach vorne bringen und er trotzdem mindestens bis Ende diesen Jahres ambulant weiter machen darf...

VG
Chantay
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