#1
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Hallo Fories,

ich habe mal eine Frage zur zusätzlichen Betreuungsleistung. Ich habe doch mit Micha die Kasse gewechselt, habe nochmals einen Höherstufungsantrag gestellt bei der neuen Kasse. Der MDK war nett und freundlich und ich glaube er hat wirklich alles getan, aber auf Pflegstufe III ist er wohl beim rechnen nur schwer gekommen ,bzw. überhaupt nicht. Trotzdem haben wir - ohne das ich es beantragt habe, eine zusäztliche Betreuungsleistung bekommen von 100,- Euro im Monat. Was ist das genau? So ganz genau, werde ich nicht richtig schlau daraus.

Danke und liebe Grüße

Denise

#2
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Hallo Denise,

es ist wohl so, dass gem. § 45b SGB XI für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege Betreuungsleistungen von bis zu 100 (Grundbetrag) bzw. 200 (erhöhter Betrag) Euro monatlich zu erstatten sind. Auf Antrag überprüft der MDK ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.

In § 45a SGB XI sind 13 “Schädigungen und Fähigkeitsstörungen” aufgeführt, von denen wenigstens 2 Bereiche (davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 – 9) auf die pflegebedürftige Person zutreffen müssen, um den Grundbetrag (100 Euro) zu erhalten. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz (Grundlage für den erhöhten Betrag von 200 Euro) liegt vor, wenn zusätzlich mindestens ein weiterer Bereich (1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11) zutrifft. Der Betrag werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet. Interessant ist auch, dass die 100 bzw. 200 Euro nicht monatlich verfallen, sondern können ins jeweils nächste Halbjahr (Achtung nicht mehr Kalenderjahr!) übernommen werden. Also die Beträge von Januar bis Juni sind in den darauffolgenden Monaten Juli bis Dezember einsetzbar und die Beträge von Juli bis Dezember in den wiederum folgenden Monaten Januar bis Juni.

Folgende “Fähigkeitsstörungen” sind nach maßgebend:

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz);
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.

Liebe Grüße

Tina

 

 


#3
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Liebe Tina,

 

danke für die schnelle Antwort. Ja das mit dem Kalenderjahr, das hatte ich nicht  kapiert, da es einmal nur mit Halbjahr beschrieben wurde, und anderswo wieder ins nächtste Jahr.

Da hat der MDK mal was richtig gutes getan für uns:)Ok, darüber konnte ich  mich beim letzten Mal auch nicht beschweren. Aber jetzt kann ich meinen Mann doch mal auch betreuen lassen von jemandem anderen, wenn ich mal was vor habe.:)War ja bisher finanziell, auch mit Pflegestufe II nicht möglich.

Danke 🙂

 

LG

Denise

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