Hallo Denise,
es ist wohl so, dass gem. § 45b SGB XI für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, zusätzlich zu den Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege Betreuungsleistungen von bis zu 100 (Grundbetrag) bzw. 200 (erhöhter Betrag) Euro monatlich zu erstatten sind. Auf Antrag überprüft der MDK ob die pflegebedürftige Person in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.
In § 45a SGB XI sind 13 “Schädigungen und Fähigkeitsstörungen” aufgeführt, von denen wenigstens 2 Bereiche (davon mindestens einmal aus einem der Bereiche 1 – 9) auf die pflegebedürftige Person zutreffen müssen, um den Grundbetrag (100 Euro) zu erhalten. Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz (Grundlage für den erhöhten Betrag von 200 Euro) liegt vor, wenn zusätzlich mindestens ein weiterer Bereich (1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11) zutrifft. Der Betrag werden nicht wie das Pflegegeld bar ausgezahlt, sondern nur gegen Vorlage von Rechnungen für Betreuungsleistungen erstattet. Interessant ist auch, dass die 100 bzw. 200 Euro nicht monatlich verfallen, sondern können ins jeweils nächste Halbjahr (Achtung nicht mehr Kalenderjahr!) übernommen werden. Also die Beträge von Januar bis Juni sind in den darauffolgenden Monaten Juli bis Dezember einsetzbar und die Beträge von Juli bis Dezember in den wiederum folgenden Monaten Januar bis Juni.
Folgende “Fähigkeitsstörungen” sind nach maßgebend:
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz);
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Vielleicht kannst du damit etwas anfangen.
Liebe Grüße
Tina