#1
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Hallo,

ich hatte ja schon mal geschrieben, dass meine Mutter einen Schlaganfall hatte. Das ist jetzt fast 5 Wochen her. Sie ist 79, seit dem SA ist sie ans Bett fixiert, da sie sehr unruhig ist und sich immer versucht, alle Schläuche raus zu ziehen.

 

Da ich berufstätig bin, 2 Kinder habe und in relativ weiter Entfernung lebe, habe ich einen gerichtl. betreuer bestellen lassen.

Sie wird am Fr in ein Pflegeheim verlegt. Jetzt hab ich heute erfahren, dass man ihr eine PEG gelegt hat und ich bin total verzweifelt. Warum muss man sie so quälen ? Kann ich irgend etwas tun ? Macht sowas Sinn ? Ich habe keine Erfahrung und bin nun sehr verunsichert........

Vielen Dank für eure Antworten


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »pebbels« (18.06.2009, 12:58)
#2
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Hallo Pebbles,

erste Frage: Warum hast du einen gerichtlichen Betreuer bestellen lassen? Es heisst nicht, das du sie pflegen musst, wenn du die Betreuung übernimmst. Jetzt entscheidet der gerichtliche Betreuer und nicht du! Der Betreuer muss zwar alles vor dem Vormundschaftsgericht verantworten, aber darauf würde ich mich nie verlassen. Diesen Punkt würde ich erstmal versuchen Rückgängig machen zu lassen. Auch ist es so, dass die Klinik dir so nicht einmal Auskunft geben muss!

Zur PEG kann ich leider nichts sagen, aber der erste Punkt beschäftigt mich schon sehr.

 

Lg

Denise


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Peanut« (18.06.2009, 14:55)
#3
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Hallo Denise,

 

ich hab nen Betreuer bestellt, da ich mit der Situation völlig überfordert war. Ich dachte, so sei es am besten. Auch durch die räumliche Entfernung kann ich mich eigentlich um sehr wenig kümmern, auch um das Finanzielle nicht.:(

Nun, kann man denn so eine Entscheidung überhaupt rückgängig machen ? Ich hatte nun keinen Einfluss über die PEG oder in welches Heim sie kommt, das beschäftigt mich auch arg

#4
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Hallo Pebbles!

Die Aufgabe des Betreuers ist es, die gesetzliche Vertretung des Betroffenen übernehmen. Dies greift indes nur fuer den vom Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreis (z.B. Gesundheitssorge, Vermoegenssorge, Behördenangelegenheiten). In allen anderen Bereichen bleibt der Betroffene allein handlungsfaehig. Es sollte normal aussreichen den Betreuer über das Gericht zu entlassen, ausführen muss es dann der Richter. Auf der anderen Seite kommen dann natürlich Dinge auf Dich zu, die Du automatisieren must. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Auf die PEG hast Du im Moment keine Einflüsse, zum anderen dient Sie dazu um die Versorgung Deiner Mutter zu sichern. Sicher ist es für das Pflegpersonal immer eine Erleichterung die Flasche anzuhängen und einfach laufen zu lassen. Mit genügend Logopädie wird man die PEG aber unterumständen mit der Zeit auch wieder los.

Liebe Grüße Rüdi

:) 

#5
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Dank dir Rüdi für deine Antwort :)

 

Ist das denn jetzt gut oder schlecht, diese PEG ? Ich will nicht, dass meine Mutter unnötig gequält wird, aber ich will auch, dass alles für sie getn wird. Diese Unwissenheit macht mich ganz fertig :(

Ich denke, ich werd den Betreuer erst entlassen, wenn soweit alles geregelt ist. Alleine werd ich das nicht schaffen

#6
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Hallo Pebbles,

für Deine Mama ist die PEG eine Erleichterung gegenüber dem Nasenkatheter. Wenn Du Geschwister hast, dann macht einer den Betreuer und der Zweite (z.B. Onkel, Bruder, Schwester etc.) den Vertreter, dann könnt Ihr die Aufgaben aufteilen. Wichtig ist halt, das Sie die nötigen Therapien bekommt und das sich jemand um Sie kümmert.

Versuche dann einfach einen Kontakt zu dem Betreuer zu bekommen und mach Deinen Standpunkt klar. Die bekommen die Stunden die Sie für Deine Mama arbeiten ja auch bezahlt.

Liebe Grüße Rüdi

:)

 

 

#7
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Das ist nicht so einfach, Rüdi. Ich bin ganz alleine, sprich es gibt weder Geschwister noch sonstige Angehörige. Und ich wohne fast 200 km weit weg :(

 

Aber wenn diese PEG sinnvoll ist, bin ich ja erst mal beruhigt. Später, wenn sich alles automatisiert hat, dann werd ich mal sehen, ob ich die Verantwortung übernehmen kann. Im Moment ist das unmöglich. Meine Kinder sind noch sehr klein und ich arbeite im Schichtdienst. Das alleine krieg ich grad so auf die Reihe.

#8
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Hallo Pebbles,

ok, du kannst dich nicht um das finanzielle kümmern, dann lass die Betreuung aber einschränken und behalte die medizinischen Entscheidungen bei dir. Das geht auch per Fax - wenn z.B. Unterschriften benötigt werden usw. Dann bekommst du auch Auskunft im KH.

All die anderen Dinge kann ja der Betreuer erledigen, und du kannst ja trotzdem die Einschränkung machen, dass der Betreuer dich informiert. Das wäre eine gute Lösung. Die Ärzte sprechen dann eben am Telefon mit dir wenn wichtige Dinge anstehen.

Einfach nochmals den Vormundschaftsrichter anrufen, die werden dir dann die Schritte erklären die du machen musst. Du kannst ja sagen, dass du zu Beginn überfordert warst, jetzt aber doch diese Einschränkung haben möchtest. In der Regel geht das dann ganz schnell.

 

LG

Denise

#9
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Danke Denise, das werd ich sicher gleich probieren :)

#10
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Hallo Peppels,

bei uns war es vor 2 Jahren ähnlich. Meine Schwiegermutter hatte einen schweren Medianinfarkt und konnte nicht mehr schlucken. Die PEG wurde bereits nach einer Woche gelegt, was für sie das Überleben bedeutetete. Da meine Schwiegermutter keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, wurde auch ein Betreuer bestellt. Da wir vor Ort waren, haben wir natürlich die Betreuung übernommen und der PEG-Legung zugestimmt.  Auf Reha hat meine Schwiegermutter das Schlucken wieder erlernt (Gott sei Dank) und die PEG konnte nach 8 Monaten wieder entfernt werden. Also Kopf hoch, alles dient nur für die Genesung des Patienten und ist keine Qual. Meine Schwiegermutter konnte dann nach kurzer Zeit auch wieder ein Schnitzel essen.

 

LG

Heidi

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