#41

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Hallo Le Chuc, 

war deine Frau vorher berufstätig? Wenn ja, dann hat sie nach 6 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Wenn nein, dann natürlich nicht.

Du bräuchtest möglicherweise die Betreuung für Ämterangelegenheiten. Aber für mehr dann auch nicht. Die kostet dann auch nichts. Sobald Vermögenssorge im Spiel ist, kostet es Geld. 

warum Rente? Wenn absehbar ist, dass deine Frau länger als 6 Monate arbeitsunfähig ist, dann könnte die Krankenkasse das anleiern. Selbst wenn das jetzt eigentlich klar ist, dann tun die sich schwer, eine Rente zu bewilligen. Ich kenne das nur so, dass es erstmal Krankengeld gibt. Solltest du beim Jobcenter sein, dann haben die natürlich ein Interesse daran, deine Frau zum Sozialamt „abzugeben“ (voraussichtlich länger als 6 Monate krank = Sozialamt). Dann würde das Sozialamt den Rentenantrag begleiten. 

 

#42

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

Zum Thema Rente kann ich nichts beitragen. Mein Mann war schon nicht mehr berufstätig.

Aber bei der Betreuung muss man sich wirklich die Frage stellen, ob die Vermögenssorge erforderlich ist und falls nicht, dann musst Du bzw. sich Deine Frau auch nicht nackig machen.

Aber selbst wenn Vermögenssorge notwendig wäre - Dein Vermögen geht sie nichts an.

Für diese folgenden Aufgabengebiete wird keine Vermögensaufstellung erforderlich:

- Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung

- Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

- Entgegennahme, öffnen und Anhalten der Post im Rahmen des Aufgabenkreises

Nur dann, wenn die Vermögenssorge mit aufgenommen werden muss (und das musst Du nur, wenn Du keine Möglichkeit hättest ihre Finanzen abzuwickeln), dann ist die Aufstellung unabdingbar.
Du kannst auch jederzeit diesen Punkt noch nachbeantragen falls Du feststellst, dass du etwas übersehen hast und die Berechtigung zur Vermögensorge benötigst.

Ach so... solltest du bei einer Bank die Vermögenssorge melden müssen weil du andernfalls nicht an das Konto kommst, dann steht dieses Konto auf dieser Bank unter einer besonderen Verwaltung und... falls ein Dispokredit/Überziehung eingeräumt sein sollte, dann wird das gestrichen. Ich kann daher nur empfehlen Banken nur dann über die Betreuung in Kenntnis zu setzen wenn das nicht vermeidbar ist. 

Ich würde gar nichts zum Gespräch mitbringen und mir das erst einmal genau erläutern lassen. 

Und dann seht zu, dass ihr das schnell wieder los werdet. So eine Betreuung kann unproblematisch sein, aber je nach verantwortlichem Beamten kann das auch noch eine unnötige weitere Belastung werden.

Ich hoffe, ich war einigermaßen verständlich. Falls nicht, einfach nachfragen.

#43

Le Chuk

Bln, Deutschland

Guten Morgen, ich habe mir das durch gelesen, werde das sacken lassen und heute Nachmittag, nach der Arbeit, noch mal durch gehen.
Nein, getrennte oder noch weitere Konten besitzen wir nicht, hatten damals aus Kostengründen ein gemeinsames aufgemacht, da rein rechnerisch, beide Konten waren Gebührenpflichtig, das ne ganze Menge Geld aufs Jahr ausmachte, wir liefen auch ganz gut die Jahre mit der Direktbank.

Wir beide waren arbeiten, sie bezog 6 Wochen Krankengeld von der Arge. Ich bin weiterhin arbeiten. Zum Glück habe ich so ein liebes Team, das ich auch Schichten wechseln kann, so das ich bei Anwendungen am Vormittag dabei bin, was alle Therapeuten bisher überaus stark begrüßten.

Diese aufgeführten Punkte einer Betreuung habe ich schon in der Betreuungsurkunde stehen, diese müßte eigentlich nur auf längere Zeit ausgedehnt werden.

#44

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Wieso bezog sie Krankengeld von der Arge? Wenn du damit das Jobcenter meinst, dann bezog sie kein Krankengeld. Sollte sie dort beschäftigt sein, dann hat sie eine Lohnfortzahlung erhalten und müsste nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Wenn sie allerdings innerhalb der letzten 1,5 Jahre wegen derselben Erkrankung schon krank war (was ich nicht glaube), dann gäbe es kein Krankengeld. So richtig habe ich es noch nicht verstanden. 

 

Du du hast die Betreuungsurkunde schon?! Das heißt, da steht die Vermögenssorge bereits mit drin?! Morgen ist nur der Termin um die Vermögensauskunft abzugeben?!

 

#45

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

ich glaube, um die Verwirrungen auf unserer Seite einzugrenzen wäre es hilfreich wenn Du ohne viel Drumherum :

a) mitteilen würdest welche Punkte genau in der aktuellen (also befristet geltenden) Vollmacht stehen

b) falls Vermögenssorge dort noch nicht enthalten ist: ob Du diese Erweiterung beantragt hast

c) ob Du eine Fortführung der Betreuung angefordert hast

d) ob Deine Frau nicht in der Lage wäre durch ja und nein ihren Willen zu bekunden und auch davon auszugehen ist, dass sie weiß was sie tut (dann wäre eine notarielle Vollmacht möglich. Notare kommen auch in die Klinik)

#46

Le Chuk

Bln, Deutschland

Wieso bezog sie Krankengeld von der Arge? Wenn du damit das Jobcenter meinst, dann bezog sie kein Krankengeld. Sollte sie dort beschäftigt sein, dann hat sie eine Lohnfortzahlung erhalten und müsste nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Wenn sie allerdings innerhalb der letzten 1,5 Jahre wegen derselben Erkrankung schon krank war (was ich nicht glaube), dann gäbe es kein Krankengeld. So richtig habe ich es noch nicht verstanden. 

 

Du du hast die Betreuungsurkunde schon?! Das heißt, da steht die Vermögenssorge bereits mit drin?! Morgen ist nur der Termin um die Vermögensauskunft abzugeben?!

 

 Ich wurde am 11.04.2023 zum vorläufigen Betreuer bestellt.
Der gleiche Amtsrichter forderte mich auf einen Fragebogen auszufüllen und per Fax wieder an ihn zu senden.
Dann kam die Post das ich bis September Betreuer sein werde, das war ich aber doch schon seit April.
Dann kam die Post das ein Gutachter begutachten soll wie sie sich verhält und wie lange das ganze noch dauern wird und ob ich Betreuer bleiben werde.
Dann kam der Anruf von der Frau aus der Behörde, wo ich morgen hin muß.

Vermögensvorsorge ist nicht mit drin bisher.

 

Mein Hasi bezog bisher Krankengeld weil sie lange Zeit mit Krebs und dann mit der Hüfte zu tun hatte, dann gab es ALG I ( deshalb Arge, nicht Jobcenter ;)) Diese Behörde zahlte dann auch die 6 Wochen Krankengeld. 
Dann habe ich alle Unterlagen der KK ausgefüllt, zurück geschickt, gewartet und die bekannte Meldung bekommen.

Morgen soll ich nach Aussage am Telefon eine Aufstellung über Konten, Einkommen, Ausgaben, Krediten, Kreditkarten etc, pp bei haben.
Die wollen da wohl rein grätschen.

#47

Le Chuk

Bln, Deutschland

ich glaube, um die Verwirrungen auf unserer Seite einzugrenzen wäre es hilfreich wenn Du ohne viel Drumherum :

a) mitteilen würdest welche Punkte genau in der aktuellen (also befristet geltenden) Vollmacht stehen

b) falls Vermögenssorge dort noch nicht enthalten ist: ob Du diese Erweiterung beantragt hast

c) ob Du eine Fortführung der Betreuung angefordert hast

d) ob Deine Frau nicht in der Lage wäre durch ja und nein ihren Willen zu bekunden und auch davon auszugehen ist, dass sie weiß was sie tut (dann wäre eine notarielle Vollmacht möglich. Notare kommen auch in die Klinik)

a)
Der Aufgabenkreis umfaßt:
Aufenthaltsbestimmung
Behörden-, Renten- und andere Sozialversicherungsangelegenheiten
Gesundheitssorge

b) nein, das habe ich aus oben benannten Gründen nicht getan, es gibt nichts wozu ich diese Vollmacht beötigte
c) dieser Punkt wurde durch die Post um den Gutachter ins Spiel gebracht, mir wurde Eingangs gesagt, das würde sich später entscheiden, wenn man etwas an der Reha absehen könne
d)wir denken das sie gerade eben anfängt zu realisieren das etwas passiert ist aber noch nicht erfassen kann, was, wo sie sich befindet und warum, 
Die Therapeuten sprechen das Thema an, ich mittlerweile auch, da ich die fragenden Blicke dahin gehend erkennen kann.
Sprache ist nicht vorhanden, ich denke nicht das sie ihren freien Willen bekunden kann.

 

 

Danke noch mal Euch zweien das Ihr Euch meiner annehmt.

 

Das ist das Schreiben des Gutachters an mich, welche ich da mal eingestellt habe.



Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »Le Chuk« (06.06.2023, 21:11)
#48

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

das was Du als Schreiben angehängt hast ist ein Standardschreiben welches eigentlich die Gutachter erhalten. Was Du damit sollst erschließt sich mir nicht.

Jedenfalls würde ich morgen keine Vermögensaufstellung abgeben (überhaupt keine Angaben zum Vermögen) da Du die Vermögenssorge nicht beantragst und brauchst. Stell' Dich ahnungslos und zeig' Dich verwundert. 

Und geh' mal in das von mir verlinkte Forum und stell dort mal Deine Fragen. Dort sind auch Betreuer unterwegs die deutlich mehr Erfahrung haben. Selbst wenn Du die Vermögenssorge benötigen würdest: Ich wäre mir nämlich nicht sicher wie Du vorgehen musst bei gemeinsamen Konten. 

Irgendwie ist Dein Amt schon ein wenig seltsam unterwegs.

#49

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Ich kann mich da Amsel nur anschließen.

Für meine Begriffe sind das fragen, die der Gutachter beantworten muss. Wenn du sagen könntest wie lange die Betreuung gebraucht wird, dann wärst du vom Fach. 

Ich würde allerdings sagen, dass deine Frau möchte, dass du als Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei bist. Das muss respektiert werden. Man kann als Betreuer nicht verlangen dabei zu sein, aber die Betreute kann sagen, dass sie Begleitung wünscht. Dann weißt du wenigstens wie er zu seiner Entscheidung kommt. 

Ich nehme an, dass das Vermögen offengelegt werden soll, um eine mögliche Gebühr zu berechnen. 

 

 

#50

Le Chuk

Bln, Deutschland

Wofür ne Gebühr
Nach dem Koma konnte sie sprechen, derzeit kann sie bei der Logo nur ein Hallo von sich geben.
Kann man über die Chefärztin oder dem Fachkreis erfragen oder in die Akte gucken.

Wie soll sie sich artikulieren das ich dabei sein soll? "Hallo liebe Leute, so nicht, ich möchte das mein Mann dabei ist und er das alles macht."
Sie kann nicht reden.

Wer bezahlt dann die anfallenden Gebühren, sie vom nicht vorhandenen Einkommen nicht, ich als Bedarfe?

Ich sehe ja ein das die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben müssen, das könnte man sicher auch anders aufzäumen und vor allem besser publizieren.
Ich hab es irgendwann bei meiner Mutter gesehen, wußte eigentlich garnicht das sie unter Betreuung steht, weil sie ja in einer Lebenspartnerschaft stand. Weder sie selbst, noch ein angehöriger konnten irgendwelche Verträge ändern. Diese befanden sich ja noch nicht mal mehr im Haushalt. Meine Mutter stellte dann irgendwann mit Stolz geschwellter Brust fest, das hat mein Wolfgang für mich gemacht. Super.
Hier gibt es reineweg nichts was sie mitnehmen könnten, denn alle Verträge laufen auf mich. Nicht weil ich ein einnehmendes Wesen bin, nein, weil ich regelmäßig Preisvergleiche und ähnliches angestellt habe um unsere Ausgaben zu minimieren.
Ratenkäufe, wie z.B. ihr GalaxyS oder ihre Watch, welche noch über o2 laufen, laufen über mich, meine sind abgelöst.
Eigentlich kauften wir ja gute China Handys, Umidigi, Xiaomi oder sowas, nur durch meine Ci OP's kamen wir dann zu Samsung.
Beide Ratenkredite, Auto, Umschuldung, laufen zum einen in 2 bzw. 3 Jahren aus, laufen auf meinem Namen, Versicherungen, laufen auf meinen Namen.
Das war keine Absicht das so zu händeln, das ergab sich einfach so. 
Also welche Rechte wollen sie mehr als die schon vorhandenen an mich gegebenen bei meiner Frau schützen?

 

Zu dem Gutachter und seinem Schreiben noch einmal kurz, das hat mich ja so richtig abgeholt, da war ich sowas vonne Socken, boah, da hab ich dann Bärbels Neuropsychologin angerufen und bin mit ihr die Punkte durch gegangen. Hat denen wohl nicht gereicht.
Per Fax sendete ich dann dieses Schreiben an das Amtsgericht.


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