Zum Thema Rente kann ich nichts beitragen. Mein Mann war schon nicht mehr berufstätig.
Aber bei der Betreuung muss man sich wirklich die Frage stellen, ob die Vermögenssorge erforderlich ist und falls nicht, dann musst Du bzw. sich Deine Frau auch nicht nackig machen.
Aber selbst wenn Vermögenssorge notwendig wäre - Dein Vermögen geht sie nichts an.
Für diese folgenden Aufgabengebiete wird keine Vermögensaufstellung erforderlich:
- Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung
- Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
- Entgegennahme, öffnen und Anhalten der Post im Rahmen des Aufgabenkreises
Nur dann, wenn die Vermögenssorge mit aufgenommen werden muss (und das musst Du nur, wenn Du keine Möglichkeit hättest ihre Finanzen abzuwickeln), dann ist die Aufstellung unabdingbar.
Du kannst auch jederzeit diesen Punkt noch nachbeantragen falls Du feststellst, dass du etwas übersehen hast und die Berechtigung zur Vermögensorge benötigst.
Ach so... solltest du bei einer Bank die Vermögenssorge melden müssen weil du andernfalls nicht an das Konto kommst, dann steht dieses Konto auf dieser Bank unter einer besonderen Verwaltung und... falls ein Dispokredit/Überziehung eingeräumt sein sollte, dann wird das gestrichen. Ich kann daher nur empfehlen Banken nur dann über die Betreuung in Kenntnis zu setzen wenn das nicht vermeidbar ist.
Ich würde gar nichts zum Gespräch mitbringen und mir das erst einmal genau erläutern lassen.
Und dann seht zu, dass ihr das schnell wieder los werdet. So eine Betreuung kann unproblematisch sein, aber je nach verantwortlichem Beamten kann das auch noch eine unnötige weitere Belastung werden.
Ich hoffe, ich war einigermaßen verständlich. Falls nicht, einfach nachfragen.