#1
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Schlaganfallpatient

 

Hallo zusammen,

Meine Beschwerden:


Innerhalb von 2 Jahren 5 Schlaganfälle
Herz und Lungenfunktion nur 40%, deshalb 18 Std. Flüssigsauerstoff, auch mobil
Schwere Diabetes2 mit Insulin Medikament und Spritzen
Rollstuhl wurde elektrifiziert, da ich für den manuellen zu schwach wurde, von der Kasse finanziert
Pflegegrad 3
Oftmalige Notarzteinsätze wegen kompl. Kreislaufzusammenbruch
Allergische Reaktionen zurück zu führen auf Medikamentenvielzahl
Treppenlift wurde ebenfalls genehmigt und finanziert
Bisher 100% G + B
Blauer Parkausweis wurde 2x abgelehnt
Kann auf normalem Parkplatz den Rollstuhl nicht aus - oder einladen
Alles ärztlich attestiert, auch dass ich ohne Hilfsmittel nur 30-50 Meter laufen kann

Heimatgemeinde ( Bayern ) lehnt ohne Zusage vom Versorgungsamt auch den bayernweit gültigen ab

Welche möglichkeiten habe ich noch, Widerspruch wurde bereits 2x eingelegt ?

#2
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Jason,

die Kriterien für aG sind leider sehr eng.

Dennoch habe ich kürzlich irgendwo von einem Fall gelesen, in welchem die außergewöhliche Gehbehinderung in einem ähnlich gelagerten Fall (kurze Strecke möglich, Rollstuhl aber dauerhaft gebraucht) von einem Gericht zugesprochen wurde. Vielleicht finde ich das ja nochmal wieder ...

Ansonsten bleibt dir wohl nur der Gang zum Sozialgericht, wenn die entsprechenden Bescheide dir keine anderen Rechtsmittel mehr erlauben. Also: Ab zum Anwalt mit Spezialisierung / Fachrichtung Sozialrecht.

Eventuell kann auch der VDK Unterstützung leisten.

LG

#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Danke dir !! 🙂

#5

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo Jason,

hast du denn beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt?

https://www.sovd-sh.de/2018/03/27/verschlimmerungsantrag-darauf-muessen-sie-vorher-achten/

Das muss du zusammen mit den Ärzten machen bzw. du muss entsprechende Arztberichte haben, wie soll der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt denn sonst darüber entscheiden, ob aG angemessen ist. Aus meiner Sicht müsstest du aG bekommen.

Was die Gemeinde macht, ist richtig, den blauen Parkausweis bekommst du nur, wenn du das aG im Schwerbehindertenausweis hast.

Wenn das Versorgungsamt das aG verweigert hat, muss du gegen die Entscheidung vorgehen.

Jürgen

https://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf

 

 

#6
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen,

das Versorgungsamt hat aG 100% + B genehmigt ( rückwirkend zum Widerspruchsdatum ) und mit Ausweis bestätigt.

Die Heimatgemeinde hat den 5 jährigen Parkausweis ausgestellt.

 

Danke nochmal für euere Tipps --- Gruss Jason

#7
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Jason,
schön, dass es geklappt hat.
Ein kleiner Lichtblick für deine Mobilität.

LG

974 Aufrufe | 7 Beiträge