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Zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen muss in der Regel ein Zeitraum von vier Jahren liegen.

Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinischer Erforderlichkeit.

Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden.

Der Rentenversicherungsträger genehmigt medizinische Rehabilitationsmaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist.

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Bei meiner letzten Reha waren einige Patienten mit MS die regelmäßig jedes Jahr eine Reha hatten.

Betrifft die Minderung der Leistungsfähigkeit die Erwerbstätigkeit oder das Arbeitsleben?

 

 

Zwischen zwei Rehabilitationsmaßnahmen muss in der Regel ein Zeitraum von vier Jahren liegen.

Ausnahmen macht die Krankenkasse nur bei medizinischer Erforderlichkeit.

Dies muss mit Arztberichten oder einem Gutachten des behandelnden Arztes bei der Krankenkasse begründet werden.

 Der Rentenversicherungsträger genehmigt medizinische Rehabilitationsmaßnahmen vor Ablauf der 4-Jahres-Frist, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind, weil ansonsten mit einer weiteren Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist.

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Bei meiner letzten Reha waren einige Patienten mit MS die regelmäßig jedes Jahr eine Reha hatten.

Betrifft die Minderung der Leistungsfähigkeit die Erwerbstätigkeit oder das Arbeitsleben?

 

 

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