#1

isabelle

Nähe Bielefeld, Deutschland

Steige nicht mehr durch!

Hallo liebe Fories, 

die letzten 3 Jahre konnte ich für meinen Mann eine Langfristverordnung für Physio, Ergo und Logo erwirken. 

Jetzt lehnt die KK eine weitere Verlängerung ab, mit der Begründung, dass es keine gravierenden Fortschritte (SA vor 5 Jahren) mehr gibt. Auch ein Widerspruch mit Begründung brachte keinen Erfolg.

SchlUSS, Aus, Basta!

Anfang des Jahres ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, wonach Mensch mit bestimmten, gelisteten Erkrankungen keine Anträge mehr stellen müssen.

HIER ist jetzt mein Problem. Die Logo behauptet, daß die Diagnose SA in der Liste aufgeführt ist, die KKrankenkasse verneint es. 

Wer weiss etwas von Euch zu diesem Thema????

2 Listen?

Welche ist verbindlich? Wo kann ich Sie findem?

Ich behaupte, dass vor allen Dingen die Therapieintensität ausschlaggebend ist für den Erfolg ist. 

Was heißt in der Praxis eigentlich 'ausserhalb des Regelfalles'??? Ist das befristet?

Ich kann mir vorstellen, dass der Eine oder Andere irgendwann keine Lust mehr auf Therapie halt, aber:

Was (?) ist mit Betroffenen, die weiterhin intensiv üben wollen und Anleitung brauchen? Die Erfolge können sich durchaus auch nach Jahren einstellen - Das sehe ich selbst bei meinem Mann! Wie ist es bei Euch? Tut sich auch nach Jahren noch etwas???

Dieser ewige Kampf um Therapien macht mich 'kirre'���

Wie sind Eure Erfahrungswerte???

Lieben Gruß 

Isabelle 

 

 

#2

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo Isabelle,

ich kenne diese Infos:

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2017-04-02_G-BA_Patienteninformation_langfristiger%20Heilmittelbedarf_bf.pdf

http://www.kvsa.de/fileadmin/user_upload/Bilder/Content/Praxis/Verordnung/17_05_30_langfr_Heilmittelrichtlinie_Anlage_2_Stand_30_05_17.pdf

Da sind diese Diagnoseschlüssel aufgeführt.

Ich würde mal mit euren Arzt sprechen, der kann euch auch bei der Argumentation gegenüber der Krankenkasse helfen.

Jürgen

http://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf 

#3
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Isabelle,

die Schlaganfallfolgen tauchen dort nicht auf, soviel ich weiss.

In welcher Intensität habt ihr denn Logo, Ergo und Physio verordnet bekommen?


Wir (2. jahr) bekommen Verordnungen "außerhalb des Regelfalls", allerdings widerwillig trotz hohem Entwicklungspotential. Die Ärtzte passen höllisch auf, den sogenannten Verordnungsdurchschnitt nicht zu überschreiten, um die Budgetfalle zu vermeiden.
( Man darf sich dann so vorsichtig angedeutete Aufwand-Erfolg-Vergleiche anhören. Wenn es danach ginge, was die Ärtze so sämtlich und überall an Zukunftsprognosen äußern, dann wären wir sprachlich noch nicht über den Vornamen rausgekommen und bettlägerig. Ist wohl für das ganze System unkomplizierter und billiger, wenn man von Anfang an die Möglichkeiten klein hält. Oder die Mehrzahl der Schlaganfallpatienten ist komplett unmotiviert und deren Nicht-Erfolge werden pauschal über alle verdurchschnittisiert. Wenn man sich dann noch anschaut, wie wenig solche Therapien kosten - Stunde Ergo zwischen 40-60€, Stunde Logo zwischen 60-90€, halbe Stunde Phyio zwischen 20 - 30€ - dann ist das einfach ein Armutszeugnis für die Kassen und liegt mit Sicherheit auch daran, dass die Patienten mit diesem Krankheitsbild häufig im fortgeschrittenen Alter und entsprechend wenig wehrhaft oder durchsetzungsfreudig sind.)

Also eigentlich solltet ihr auch noch eure Verordnungen "außerhalb des Regelfalls" bekommen können. Das heisst fortlaufend und ohne die sonst übliche Unterbrechung. "Außerhalb des Regelfalls" heisst aber nicht "Ausserhalb des Budgets" des Arztes, so dass ihr immer wieder mit der Budgetierung konfrontiert werdet.

 

Was sagrt der Arzt denn überhaupt dazu? Verordnet er nicht weiter?

Ein K(r)ampf ist es in der Tat.

LG

 

 

#4
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Isabelle,

die Verordnungen sind abhängig von der Diagnose, die der Arzt auf das Rezept schreibt. Die Frage ist nun, ob eine spastische oder schlaffe Paraparese/Paraplegie bei deinem Mann vorliegt.

Ist das der Fall, ist diese Diagnose auf der Liste mit dem langfristigen Heilmittelbedarf. Diese Erkrankungen sind von der Krankenkasse automatische langfristig genehmigt und brauchen keinen gesonderten Antrag. Der Arzt muss hierbei nur den richtigen ICD-10-Schlüssel und die dazugehörige Diagnose einfügen. Damit läuft es auch nicht mehr "auf das Budget" vom Arzt.

Es gibt noch eine zweite Liste mit "Besonderen Verordnungsbedarf", die betrifft aber nur die extrabudgetäre Verordnung und nicht die langfristige. Ich denke, die ist für euch nicht interessant.

Außerhalb des Regelfalles bedeutet: Einzelne Diagnosen sind mit einem Regelfall befristet, beispielsweise Handverletzungen mit 20 Einheiten Ergotherapie. Diese kann man verlängern in dem man eine langfristige Genehmigung einholt. Ist aber in eurem Fall auch nicht interessant.

Ein Schlaganfall ist eine Erkrankung, die länger und eventuell lebenslange Therapie benötigt, damit Fortschritte erreicht und Rückschritte vermieden werden. Daher sollte es kein Problem sein, weiter eine Verordnung zu bekommen. Rein rechtlich spricht nichts dagegen.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Liebe Grüße

Katharina (Hand- und Ergotherapie Laborn)

http://www.lahsit-schlaganfall-reha.de/de/fachinformationen.html

https://de-de.facebook.com/ergotherapielaborn/

#5
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Katarina,

Paraparese oder Paraplegie bezeichnen die teilweise oder vollständige Lähmung gegenüberliegender Körperteile, also beider Arme und beider Beine. Dies ist in der Tat vom langfristigen Heilittelbedarf erfasst.Da Hirnschädigungen durch Schlaganfall ist häufig "nur" eine Körperhälfte (die der Schädigung gegenüberliegende) betroffen, so dass die Lähmungserscheinungen dann beispielsweise linksseitig Arm-, Bein, Gesichtsmuskeln betreffen. Hemi- (Halbseitige) plegie oder -parese sind im langfristigen Heilmittelbedarf nicht erfasst, hier wird ganz genau differenziert.

Insofern nützt die Liste den meisten Patienten mit Hirnschädigungen nichts und man sollte sie auch nicht wuschig machen. Dies habe ich inzwischen mehreren Therapeuten beigebracht, da diese irgendwie entweder falsch geschult werden oder die Begriffe durcheinanderwirbeln. Das hilft niemandem und schafft nur Enttäuschungen.

"Außerhalb des Regelfalls" differenziert von Bundesland zu Bundesland und dort auch nochmal von Krankenkasse zu Krankenkasse bzw. in den Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen des Bundeslandes und der jeweilgen Kassenärtztlichen Vereinigung. Verschiedene Diagnosen sind in verschiedenen Bundesländern automatisch mit der Verordnung genehmigt, hier muss keine gesonderte Genehmigung eingeholt werden. Dies betrifft bei uns z.B. die Schlaganfall-Folgen in der Logo-, Ergo- und Phyisiotherapie solange Fortschritte zu erwarten sind oder um Rückschritte zu verhindern.


Problem: Wenn Sie keinen Arzt haben oder finden, der diese Behandlungen in einer sinnvollen Freqzuenz weiter verordnet, nützen alle Regelungen, Bestimmungen und Gesetze gar nichts. Wenn der Arzt die Fortschrittschancen schlecht bewertet, kommt man dagegen nur an, indem man sich einen anderen Arzt sucht, welcher dann auch nur im Rahmen seines Budgets und für eine begrenzte Zeit die Verordnungen voll übernehmen kann.

LG


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »tron33« (24.09.2017, 11:54)
#6
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

ja du hast recht, ich hab das wirklich vertauscht. Diese neuen Regelung ab 2017 machen es nicht einfacher, sondern nur komplizierter 😞

Habe mich jetzt noch einmal mit den Bürokräften unterhalten, die kennen sich da besser aus. Bitte verbessere mich wenn ich falsch liege.

Der langfristige Heilmittelbedarf trifft wirklich nicht zu, wegen der Paraparese (wobei einige Ärzte trotzdem Paraparese bei Schlaganfall auf das Rezept schreiben).

Was ist mit dem Besonderen Verordnungsbedarf? Dieser trifft bundesweit zu und es gibt da wieder eine Liste mit den Diagnosen. Da ist die Hemiparese mit drin. Das ist dann auch wieder extrabudgetär, kann jeder Arzt ab der Erstverordnung ausstellen.

Viele Grüße

Katharina (Ergotherapie Laborn)

http://www.lahsit-schlaganfall-reha.de/de/fachinformationen.html

 

 

#7
Avatar

Unbekannt

Gelöscht

Hallo Katharina,

nun - es ist zwar schon lange her, aber besser spät als nie - möchte ich dir/euch hier auch einmal ganz doll für diesen Tipp zum "Langfristigen Verordnungsbedarf" danken. Also im Prinzip möchte ich dich eigentlich ganz doll drücken, geht aber hier nicht. 🙂

Es ist richtig, das dort für die Diagnosen "Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie" und "Spastische Hemiparese und Hemiplegie" Physiotherapie und Ergotherapie aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung heraus genommen sind. Mit den richtigen Diagnoseschlüsseln allerdings und genau das hat sich wohl in verschiedenen Gegenden nicht bei den Ärzten und Therapeuten herum gesprochen - leider.

LG

1871 Aufrufe | 7 Beiträge