#1
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Hallo zusammen!
 
Ich habe da mal eine Frage.
 
Meine Frau hatte ihren SA 2002 gehabt,ist seitdem leider auch 100% Schwerbehindert + Merkzeichen "H" und einige andere Buchstaben. Seit es den Ausweis gab,habe ich den auch auf meiner Steuerkarte drauf.
 
Sicherlich gibt es hier den einen oder anderen bei dem das auch so ist......
 
Nun sagte mir ein Kumpel,wobei ich glaube er will mich nur veralbern, das ich Anrecht auf die 5 Tage Sonderurlaub hätte. Das kann doch nicht sein oder? Schließlich bin ich gottseidank  nicht der jenige auf dem der Ausweis ausgestellt wurde. Meines erachtens komme ich so nicht in den "Genuß" der 5 tage.
 
Bitte sagt mir das ich recht habe....denn sonst hätte mein Arbeitgeber mich seit 5 Jahren verarscht.
 
Grüße
 
Dietmar
#2
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Hallo....
 
Mist,ich denke mal falsches Forum grrrrr
 
Dietmar
#3
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Hallo Dietmar,
 
 
lese Dir mal den Link durch, steht soweit alles drin was Du Wissen solltest. Soweit ich informiert bin,  nur für den Betroffenen selbst, wenn er in einem Arbeitsverhältnis steht. Aber Bitte frage da mal einfach beim Sozialamt nach.
 
 
 
 
LG Rüdi
 
 
:)
#4
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Zuständig wäre, wenn, das Versorgungsamt, nicht das Sozialamt.
 
Dass der Sonderurlaub für Schwerbehinderte auf Ehepartner übertragbar wäre, kann ich mir aber absolut nicht vorstellen! Vergünstigungen für pflegende (!) Angehörige wie Anspruch auf Beurlaubung usw. waren mal geplant, ich weiß aber nicht, was daraus geworden ist.
Ich denke schon, dass das ein komischer Scherz war.
 
LG Marianne
#5
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Liebe Marianne,
 
ich mußte in den letzten zwei Jahren drei Anträge stellen immer über das Sozialamt. Was die AOK nicht übernimmt läuft bei Mam nicht mehr über das Versorgungsamt sondern über Referate. Das Versorgungsamt wenigstens hier in RP gibt es nicht mehr, daß sind nur noch Abteilungen im Sozialamt eingegliedert. Hab da jedesmal Schreibereien und muß Befundberichte schreiben oder Schreiben lassen.
 
 
Liebe Grüße Rüdi 
 
 
:)
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