hab mal die Erschwernisfaktoren für Euch zusammengestellt die normal von dem Gutachter des MDK nicht berücksichtig werden, für den Versicherten liegt hier die Chance die fehlende Zeit die Richtwerte zu überschreiten. Auch für einen späteren Wiederspruch sind diese Punkte wichtig.
Also schließen die folgenden Faktoren andere Faktoren nicht aus und stellen somit nur eine Beispielliste dar:
Körpergewicht über 80 Kilo
Hochgradige Spastik
Einschließende unkontrollierbare Bewegungen
Kontrakturen und oder Einsteifungen großer Gelenke
Fehlstellungen der Beine
Hemiplegien und Paraplegien = schlaffe Lähmung einer oder mehrerer Extremitäten
Tremor = starkes Zittern der Hände
Massiv eingeschränkt Belastbarkeit auf Grund schwerer Herzkrankheit
Starke Schmerzen, die durch Medikamente nicht gedämpft werden können, wie zum Beispiel Krebs
Abwehrverhalten = geistig behinderte oder verwirrte Versicherte wehren sich gegen Pflege oder Ernährung
Zeitaufwändige Hilfsmittel, wie komplizierte Liftersysteme oder Rollstuhle mit Mehrfach-GurtsystemenBeengte räumliche Verhältnisse, wie Türen, durch die der Rollstuhl nicht passt, winzige Toiletten, in die Hilfspersonen nicht hineinkönnen, von Zimmer zu Zimmer Treppenstufen und vieles mehr.
Auch muss erwähnt werden, dass es erleichternde Faktoren gibt. Zum Beispiel verspricht sich die Pflegeversicherung von der Bereitstellung eines Hilfsmittels immer auch eine Verringerung des Hilfebedarfs. Der Rollator ist das beste Beispiel, mit dessen Hilfe gehbehinderte Versicherte innerhalb der Wohnung nicht mehr auf Begleitung beim Gehen angewiesen sein sollen. Sollte der erwartende Effekt nicht eintreten, macht das aber auch nichts. Das Hilfsmittel wird nur weggenommen wenn es nicht benutzt wird.
LG von Rüdi
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »caveman« (04.07.2008, 09:51)