Habe mal wieder eine Frage an euch.
Mein Vati hatte je im Juli einen Schlaganfall rechts. Er wurde in Pflegestufe 2 eingeordnet. Nach eienm dreiviertel Jahr hat meine Mutti endlich den Schwerbehindertenausweis für ihn bekommen. Er ist zu 100% schwerbeschädigt. Man verweigert ihm aber die Erlaubnis auf einem Schwerbehinderten parkplatz zu parken. Heißt also , die Bezeichnung "AG" im Ausweis wurde nicht erteilt. Dabei läuft er zwar mit Stock, aber er kann nicht weit laufen. An manchen Tagen, wenn die Spastik besonders schlimm ist, kann er gar nicht laufen. Hat es Sinn, widerspruch einzulegen oder wo kann man nachfragen ob die Entscheidung rechtens ist?
und diese teilten mir mit das das für mich sehr wichtige aG mir aberkannt wird-ich legte gleich Wiederspruch über den VDK
ein und ging auch zu einem anderen Neurologen-dieser schrieb dem Versorgungsamt was und nun darf ich mein aG wieder behalten,wenn Sie mir das ganz aberkannt hätten musste ich nur mit Nachteilen leben.
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