#1
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Hat jemand Erfahrung mit Lkw Führerschein nach einem leichten Schlaganfall. Habe keine Einschränkungen 

#2
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Hallo! Da ich selber in meinem Beruf Lkw fahren muss kann ich dir einiges dazu sagen. Es gibt eine Fahrerlaubnissverordnung und eine Anlage, ich glaube Nr.2 ist es, sind der stehen verschiedene Krankheiten bei denen ein führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 , das sind alle Klassen die über dem Pkw sind,verboten ist. Defacto....Es gibt aber die Möglichkeit sich einer Begutachtung von speziellen dafür frei gegebenen Verkehrsneurologen zu unterziehen. Dieses macht in den neuen Bundesländern nur die Dekra und nach Auskunft meines Landratsamtes, Führerscheinstelle, nur nach Auftrag durch das Landratsamt. Bezahlen musst du es natürlich selber, bis zu 800 Euro. Das Gutachten wird von der Dekra zum Landratsamt geschickt, egal wie es aus gegangen ist. Bist du durchgefallen, aus welchen Grund auch immer, kann deine Fahrerlaubniss für immer weg sein, auch PKW. In den alten ( ich hasse die Begriffe) Bundesländern suchst du dir einen zu gelassenen Gutachter, lässt dich begutachten und bekommst das Ergebniss ausgehändigt. Bezahlen musst du es auch. Ist es positiv für dich, gehst du zum Landratsamt und sagst sas du einen Schlaganfall hättest und das Gutachten hast das du fahren darfst. Ist es schlecht aus gegangen, ja dann... würde ich nix machen und eben nur Pkw fahren. In meinem Fall war ich letzte Woche beim Arbeitsmedizinischen Dienst um meine wieder Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen. LKW darf ich noch nicht fahren, darüber soll im Sommer noch einmal entschieden werden wenn ich einige Untersuchungen habe machen lassen. Augenarzt, obwohl der Test gut war, Neurologe usw. Das ist das was ich dazu weiß und wie es bei mir ist. Deine Fahrerlaubniss ist so lange gültig bis sie dir jemand weg nimmt. Dazu ist nur berechtigt, die Polizei und das Landratsamt. Es geht bei der Sache eigentlich nur darum das du einen Nachweis hast das du fahrtauglich bist und bei einem Schaden es nicht heißen kann, du hättest nicht fahren dürfen weil.....

MfG Jürgen

#3

jup11

Quarnbek, Deutschland

#4
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Ist es positiv für dich, gehst du zum Landratsamt und sagst sas du einen Schlaganfall hättest und das Gutachten hast das du fahren darfst. Ist es schlecht aus gegangen, ja dann... würde ich nix machen und eben nur Pkw fahren.

Bei allem Verständnis für den Drang nach persönlicher Freiheit, individueller Selbstbestimmung und Teilhabe: Wenn dir gutachterlich die Fahrtauglichkeit abgesprochen wurde, dann bist du hoffentlich so freundlich zur Gesellschaft und allen anderen Verkehrsteilnehmern und lässt dich fahren.

Man gefährdet immerhin vorsätzlich Leben und Gesundheit anderer Menschen, einmal davon abgesehen, dass man sich damit sein restliches Leben verbauen kann, indem man bis ans Lebensende die durch einen Unfall entstandenen Schäden selbst abzahlt (Versicherung verweigert Leistung) oder direkt in die Insolvenz geht mit allen Konsequenzen oder vielleicht auch eine Unterbringung mit warmen Mahlzeiten und schwedischen Gardinen verpasst bekommt.

LG

 

 

 

#5
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Ich finde den letzten Beitrag als völlig unangebracht. Für einen Schlaganfallpatienten, der mit LKW fahren sein Brot verdient, bricht, in den Moment wo er gesagt bekommt das er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Welt zusammen. Womit soll er sein Geld verdienen, was wird mit Haus Garten usw? 1000 Fragen tun sich da auf und es gibt niemanden der sie ihm angemessen beantworten kann. Den geistigen und körperlichen Zuatand kennen wir nicht. Demnach sollte man mit solchen, entschuldigt wenn ich das so sage, saublöden Äußerungen vorsichtig sein. Ich weiß wovon ich rede, bin ganz genauso betroffen. Ich habe Psychologische Test gemacht und bestanden, einen Fahreignungstest gemacht, auch bestanden. PKW darf ich fahren, nur kein LKW, Sagt mir wo da der Unterschied in der Fahrtauglichkeit liegt. Ich darf mehrere mal unter Alkohol fahren, Ein dauerhaftes Fahrverbot wird nicht aus gesprochen. Wenn ich genügend Kleingeld hätte würde ich gegen das Gesetz bis zur EU klagen. Für mich ist es eine Frage der Gleichberechtigung. Das Thema macht mich Fuchsteufelswild 🙂

#6
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Da gebe ich dir recht. Jeder der Zucker hat darf fahren der kann auch jeden Moment einen Zuckerschoten bekommen bzw kann ja jeder Mensch einen Schlaganfall bekommen. Im Prinzip dürfte kein Lkw auf der Straße sein. 

#7
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Ich finde den letzten Beitrag als völlig unangebracht. Für einen Schlaganfallpatienten, der mit LKW fahren sein Brot verdient, bricht, in den Moment wo er gesagt bekommt das er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, die Welt zusammen. Womit soll er sein Geld verdienen, was wird mit Haus Garten usw? 1000 Fragen tun sich da auf und es gibt niemanden der sie ihm angemessen beantworten kann. Den geistigen und körperlichen Zuatand kennen wir nicht. Demnach sollte man mit solchen, entschuldigt wenn ich das so sage, saublöden Äußerungen vorsichtig sein. Ich weiß wovon ich rede, bin ganz genauso betroffen. Ich habe Psychologische Test gemacht und bestanden, einen Fahreignungstest gemacht, auch bestanden. PKW darf ich fahren, nur kein LKW, Sagt mir wo da der Unterschied in der Fahrtauglichkeit liegt. Ich darf mehrere mal unter Alkohol fahren, Ein dauerhaftes Fahrverbot wird nicht aus gesprochen. Wenn ich genügend Kleingeld hätte würde ich gegen das Gesetz bis zur EU klagen. Für mich ist es eine Frage der Gleichberechtigung. Das Thema macht mich Fuchsteufelswild 🙂

 
Lediglich auf den Teil bezogen, in dem es hieß " wenn es schlecht ausgefallen ist, mach einfach nichts und fahre PKW", der im Kontext des Vortextes dazu auffordert, das Gutachten nicht zu beachten. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du was anderes meintest, hättest du es auch so schreiben können, meintest du aber nicht (Unterstellung, ja). 

Den Unterschied zwischen einer Tonne ungebremst (PKW) und 40 Tonnen ungebremst (LKW) müssen wir hier nicht durchkaspern, der sollte klar sein. Genauso wie die Folgen eines Fehlers. Im Falle eines Falles sitzt du im Führerhaus und ich stehe davor. Du sagst dann "oh, sorry, hab ich nich gewollt" und ich sage gar nichts mehr, nie wieder. Im Falle des Falles. Genau das ist meine Sichtweise. Absolut nicht unangebracht.

LG

#8
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dazu reicht ein PKW. Auch da weiß ich wovon ich rede. Ich arbeite 38 Jahre auf der Straße und es gibt fast nix was ich noch nicht erlebt habe.

#9
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Es geht auch nicht darum ob Fahrtüchtig oder nicht sondern darum das man erst einmal per Dekret ein Berufsverbot hat und das auch noch selber zahlen muss.

#10
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Unbekannt

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Es geht auch nicht darum ob Fahrtüchtig oder nicht sondern darum das man erst einmal per Dekret ein Berufsverbot hat

Ja, eben bis die Fahrtauglichkeit bewiesen ist. Was ist daran falsch?
Das ist doch für jeden anderen Verkehrsteilnehmer auch so, egal welchen Beruf er vor dem Schlaganfall hatte. Im Zweifel muss er auch seine Fahrtauglichkeit beweisen. Nur eben erst nach einem Schaden oder anderem Ereignis.

LG

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