#51

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

Ich zitiere nur mal Google - und sobald Du die Vermögenssorge dabei hast, wird auf jeden Fall eine Gebühr fällig weil das Gericht (bei Eheleuten) 1x pro Jahr die Vermögensentwicklung überprüft. Da darfst Du dann jedes Mal eine Vermögensaufstellung erstellen.

Gerichtsgebühren

Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € plus dem Schonvermögen der Sozialhilfe liegen, mindestens jedoch 200 €. Bei Betreuung ohne Vermögenssorge ist die Gebühr auf höchstens 300 € begrenzt.

Stand 01.01.2023

 

Wäre ich Du, ich würde OHNE Vermögensaufstellung zum Termin gehen, betonen, dass Du keine Vermögenssorge beantragst, da nicht erforderlich. Und dann fragen, ob Sie ein Gutachten der behandelnden Ärzte zu den gestellten Fragen benötigen.

Abgesehen davon: ich sag's noch mal... ab mit Dir ins Betreuungsforum und dort Deine Fragen stellen. Die sind dort deutlich kompetenter was seltsame Gutachter und Betreuungsgerichte angeht.

Und ja, einiges ist m.M. nach undurchsichtig geregelt (oder unklar, oder interpretatierungsfähig) im Betreuungsthema. Glaub' mir, ich hatte 2 Jahre lang Blutdruck wenn ich nur "Betreuung" dachte. Dabei hatten wir noch eine sehr angenehme (keine Ahnung wie man die Menschen nennt die von Gerichts wegen die Betreuer kontrollieren) Dame die uns betreute. Sie machte es für uns nicht schwieriger als nötig. Es soll auch andere geben.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Amsel« (07.06.2023, 13:07)
#52

Le Chuk

Bln, Deutschland

Liebe Leute

Nochmals vielen Dank für Eure Geduld und Eure Hilfe. Ich kann das echt wirklich brauchen derzeit.
Eben gerade mit der Neuropsychologin meiner Frau telefoniert und sie wird das jetzt in der Frühbesprechung ansprechen, wann Bärbel denn gedeckelt wird, eigentlich war Termin letzte Woche Mittwoch, wir erinnern uns.
Dann fragte ich noch kurz wegen des Gutachtens und des Betreuungsamtes nach, das hatten sie wohl schon öfters dort, das diese Konstellation so auftrat, am Ende werde ich Betreuer bleiben, meinte sie, denn, zum einen sei ich der Ehemann und derzeit immer für sie da, zum anderen herrscht Fachkräftemangel, die haben zu wenig Betreuer.
Das beruhigt.

#53

Le Chuk

Bln, Deutschland

Ich zitiere nur mal Google - und sobald Du die Vermögenssorge dabei hast, wird auf jeden Fall eine Gebühr fällig weil das Gericht (bei Eheleuten) 1x pro Jahr die Vermögensentwicklung überprüft. Da darfst Du dann jedes Mal eine Vermögensaufstellung erstellen.

Gerichtsgebühren

Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € plus dem Schonvermögen der Sozialhilfe liegen, mindestens jedoch 200 €. Bei Betreuung ohne Vermögenssorge ist die Gebühr auf höchstens 300 € begrenzt.

Stand 01.01.2023

 steuerlich absetzbar?
Bekommt man das von irgendwo ersetzt oder darf ich das als Bedarfe so aus meinem Einkommen bestreiten oder von den lächerlichen 125€ jährlicher Beihilfe?

#54

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland


Dann fragte ich noch kurz wegen des Gutachtens und des Betreuungsamtes nach, das hatten sie wohl schon öfters dort, das diese Konstellation so auftrat, am Ende werde ich Betreuer bleiben, meinte sie, denn, zum einen sei ich der Ehemann und derzeit immer für sie da, zum anderen herrscht Fachkräftemangel, die haben zu wenig Betreuer.
Das beruhigt.

Bei uns war das damals so, dass die Klinik in der der Schlaganfall initial behandelt wurde, den Antrag stellte, dass ich als Betreuerin eingesetzt werde. Danach hat das nie wieder jemand in Frage gestellt

#55

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

Ich zitiere nur mal Google - und sobald Du die Vermögenssorge dabei hast, wird auf jeden Fall eine Gebühr fällig weil das Gericht (bei Eheleuten) 1x pro Jahr die Vermögensentwicklung überprüft. Da darfst Du dann jedes Mal eine Vermögensaufstellung erstellen.

Gerichtsgebühren

Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € plus dem Schonvermögen der Sozialhilfe liegen, mindestens jedoch 200 €. Bei Betreuung ohne Vermögenssorge ist die Gebühr auf höchstens 300 € begrenzt.

Stand 01.01.2023

 steuerlich absetzbar?
Bekommt man das von irgendwo ersetzt oder darf ich das als Bedarfe so aus meinem Einkommen bestreiten oder von den lächerlichen 125€ jährlicher Beihilfe?

wo steht hier etwas von steuerlich absetzbar?

das schuldet der Erkrankte, nicht der Betreuer. Wieviel Deine Frau Schonvermögen hat steht oben.

Und ja, die langen ordentlich zu.

#56

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Wenn du nicht die Betreuung übernimmst wird es wohl ein Berufsbetreuer werden. Den kann deine Frau dann bezahlen. Du wärst ehrenamtlicher Betreuer. 

Außerdem wird Rücksicht auf den Wunsch des Betreuten genommen. Wenn deine Frau nicken kann, dann reicht das. 

#57

Le Chuk

Bln, Deutschland

Ich zitiere nur mal Google - und sobald Du die Vermögenssorge dabei hast, wird auf jeden Fall eine Gebühr fällig weil das Gericht (bei Eheleuten) 1x pro Jahr die Vermögensentwicklung überprüft. Da darfst Du dann jedes Mal eine Vermögensaufstellung erstellen.

Gerichtsgebühren

Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € plus dem Schonvermögen der Sozialhilfe liegen, mindestens jedoch 200 €. Bei Betreuung ohne Vermögenssorge ist die Gebühr auf höchstens 300 € begrenzt.

Stand 01.01.2023

 steuerlich absetzbar?
Bekommt man das von irgendwo ersetzt oder darf ich das als Bedarfe so aus meinem Einkommen bestreiten oder von den lächerlichen 125€ jährlicher Beihilfe?

wo steht hier etwas von steuerlich absetzbar?

das schuldet der Erkrankte, nicht der Betreuer. Wieviel Deine Frau Schonvermögen hat steht oben.

Und ja, die langen ordentlich zu.

 Hallo in die Runde

Es war trotz aller Gedanken die einem bei einem solchen Termin in dem Kopf rumschwirren ein ausgeglichenes Gespräch.
Ich hatte zuvor noch ein Telefonat mit der Neuropsychologin und mit dem Sozialarbeiter aus der Klinik.
Wie von Euch richtig bemerkt wollten sie in erster Linie von mir nichts über Geld wissen. Erst in zweiter Linie wäre das interessant, wenn Fragen nach dem Lebenswandel, Einkommen etc. aufkommen würden.
Da kein Vermögen oder Konto vorhanden ist, weswegen sich das Betreuungsamt oder Gericht bemühen müßte, wird es ein einfacheres Procedere. Da wir ein gemeinsam verfügbares Konto führen macht es auch einfacher.
Jetzt bleibt es die Schuldnerauskunft und das Führungszeugnis abzuwarten, weswegen ich mir aber bei diesen Punkten am wenigsten, bis keine Gedanken mache.

Einmal im Jahr werde ich Rechenschaft ablegen müssen, was aber nur die Betreuung anbelangt, da der finanzielle Punkt nicht aufgenommen werden wird. 

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

das schuldet der Erkrankte, nicht der Betreuer. Wieviel Deine Frau Schonvermögen hat steht oben.

Wo wollen sie das her holen wenn ALG II nicht bewilligt, Krankengeld ausgelaufen und Rente in welcher Form auch immer nicht gezahlt wird? Das Pflegegeld wird dazu doch nicht heran gezogen werden.

#58

Anonym 0

Bonn, Deutschland

Deine Frau bekommt erst Pflegegeld, wenn sie nach Hause entlassen wird. 

#59

Le Chuk

Bln, Deutschland

Hallo Leute

 

Krankenkasse angeschrieben, Brief bekommen, da fehlten noch Unterlagen, man würde sich unaufgefordert bei mir melden.
Also immer noch Unklarheiten wegen ihres Einkommens.
Heute die Schuldnerverzeichnisabfrage durch geführt, Erwartungsgemäß keine Überraschungen.
Da harren wir mal der Dinge die da jetzt kommen.

Ansonsten:
Gestern fuhr ich mit einem guten Freund in die Reha, was sie erst mit Verwunderung, dann aber mit großer Freude quittierte.
Wir blieben wieder knapp 2 Stunden, bis der Zimmerservice uns nett hinaus komplimentierte.
Eine Pflegerin wußte zu berichten das Bärbel mit dem linken Arm große Kreise in die Luft zeichnen würde.
Schatzi ist auch immer mehr aktiv. *freu*

Wir 2 gingen dann noch was essen.
Alles in allem, ein schöner Tag.

#60

Le Chuk

Bln, Deutschland

Eben auf Station angerufen, ihre Ergotherapeutin ist aus dem Urlaub zurück, ich kann mir aussuchen ob ich mit ihr mit dem Rolli raus oder bei der Therapie dabei sein möchte, da ich "alles" antwortete, werden wir uns morgen über nähere Modalitäten unterhalten. Morgen bin ich dann ab 11 dabei.

15654 Aufrufe | 265 Beiträge