Ich zitiere nur mal Google - und sobald Du die Vermögenssorge dabei hast, wird auf jeden Fall eine Gebühr fällig weil das Gericht (bei Eheleuten) 1x pro Jahr die Vermögensentwicklung überprüft. Da darfst Du dann jedes Mal eine Vermögensaufstellung erstellen.
Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € plus dem Schonvermögen der Sozialhilfe liegen, mindestens jedoch 200 €. Bei Betreuung ohne Vermögenssorge ist die Gebühr auf höchstens 300 € begrenzt.
Stand 01.01.2023
Wäre ich Du, ich würde OHNE Vermögensaufstellung zum Termin gehen, betonen, dass Du keine Vermögenssorge beantragst, da nicht erforderlich. Und dann fragen, ob Sie ein Gutachten der behandelnden Ärzte zu den gestellten Fragen benötigen.
Abgesehen davon: ich sag's noch mal... ab mit Dir ins Betreuungsforum und dort Deine Fragen stellen. Die sind dort deutlich kompetenter was seltsame Gutachter und Betreuungsgerichte angeht.
Und ja, einiges ist m.M. nach undurchsichtig geregelt (oder unklar, oder interpretatierungsfähig) im Betreuungsthema. Glaub' mir, ich hatte 2 Jahre lang Blutdruck wenn ich nur "Betreuung" dachte. Dabei hatten wir noch eine sehr angenehme (keine Ahnung wie man die Menschen nennt die von Gerichts wegen die Betreuer kontrollieren) Dame die uns betreute. Sie machte es für uns nicht schwieriger als nötig. Es soll auch andere geben.