#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo  ihr Lieben,
ich habe ja im Juni schon geschrieben, daß ich die KK gewechselt habe. Und deshalb wegen meines Pflegegeld der
Stufe I neu begutachtet werden sollte.
Nun war der MDK bei mir und hat im neuen Gutachten die Pflegezeit von 78 Min. auf 33 MIn. reduziert, und somit
meine bisherige Pflegestufe gestrichen.
Natürlich habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
Ich würde gerne wissen ob  von Euch  jemand  eine  ähnliche Erfahrung  gemacht  hat, und wie es ausgegangen
ist??

liebe Grüsse
Mozes
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bei Unstimmigkeiten bei der Pflegestufe sehr wichtig ist, das Gutachten zu erhalten, das vom medizinischen Dienst angefertigt wurde.

Das Gutachten ist am sinnvollsten mit dem Widerspruch anzufordern. Es muss ausgehändigt werden.

Wie wichtig das Gutachten ist, habe ich erfahren dürfen, als meine Schwiegermutter von II auf I eingestuft wurde..... Die Dame hat beim Gutachten einfach nur das falsche Kästchen angekreuzt - dieser Bearbeitungsfehler wurde von der Krankenkasse blind übernommen und erst nach Androhung der gerichtlichen Klärung korrigiert.

Grüße und viel Glück
#3
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo mozes,
es läuft gerade eine Debatte über den medizinischen Dienst
wer kontrolliert eigendlich den MDK
lege auf jedenfall Widerspruch ein
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Mozes,
lege auf jeden Fall Widerspruch beim Med.Dienst deiner Krankenkasse über die Rückstufung ein und verlange das Gutachten. Darauf hast du ein Anrecht, es muß dir ausgehändigt werden. 
Ich hatte einen ähnlichen Fall bei der Einstufung  meiner Mutter. ( Führe ein Pflegetagebuch, in das du jeden einzelnen Handschlag und jede Unterstützung über einen Zeitraum von 4 Wochen einträgst. Vordrucke kannst du im Internet oder bei der Pflegekasse deiner Krankenkasse erhalten ).
Es kann nicht sein, das die eine Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit anerkennt und die andere nicht!
Ziehe den  Pflegedienst, den du doch wahrscheinlich schon hast bzw. der dir jedes halbe Jahr die ordnungsgemäße Pflege bescheinigen muß, zu Rate. Es ist auch angebracht, den Pflegedienst bei der nächsten Begutachtung durch den Med.Dienst dabei zu haben.
Kämpfe und viel Erfolg wünschen dir Marion und Hans
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