#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo, habe im alten Forum unter wer kann mir helfen geschrieben.Da habe ich mein Problem geschildert. Meine Schwester und ich habe die Betreung bei meinem Vater, die bis zum 18.6.o7 angesetzt wurde. Am 5. 6.o7 ist eine Anhörung im Altenheim. Mein Vater soll befragt werden. Was geschiedt denn da genau. Kann meine Schwester, da mein Vater etwas sprechen kann, die Betreung alleine bekommen?
Im Moment beuche ich meinen Vater nicht im Altenheim, kann mir das schaden?
Wer kann mir meine Frage beantworten. Liebe Grüsse Lena
#2
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo Lena,
 
wenn dein Vater im Altenheim gut aufgehoben ist, dann ist das OK.
 
Aber denke daran, dass sein ganzes Vermögen im laufe der Zeit von dem Heim aufgesogen wird und ihr später den Differenzbetrag zuzahlen müsst.
 
Altenpflege ist Schwerarbeit, das muss euch klar sein und wenn ihr das nicht könnt, dann kommt nur ein Pflegeheim in Frage.
 
Gehe in die Sozialstation und lasse dich beraten.
 
Liebe Grüße Manfred
#3
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bw

Gast

Hallo Lena,
 
du weißt doch sicherlich, dass Du bei der Anhörung anwesend sein darfst. Das wäre für Dich bestimmt von Vorteil. Es wird (so war es bei mir) ein Richter oder eine Richterin anwesend sein und meistens ein Arzt oder Pfleger o.ä.. Es wird dann beurteilt, ob Dein Vater weiterhin auf eine Betreuung angewiesen ist oder nicht.
Ich habe bezüglich des Betreuungsrechtes eine Broschüre zu Hause ("Was Sie über die Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht wissen sollten"). Du kannst Dir diese unter http://www.callnrw.de/ downloaden.
Was Du aber auch wissen solltest: In der Broschüre steht u.a. auch geschrieben, dass die Betreuung sich nicht auf die Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs beschränken sollte. Besonders wichtig ist der persönliche Kontakt der Betreuuerin od. des Betreuers zu der betreuten Person.
 
Viele Grüße
Barbara
#4
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bw

Gast

... eindeutig steht aber auch in der Broschüre:

"Innerhalb des zur Betreuung zugewiesenen Aufgabengebietes ist dafür Sorge zu tragen, dass die dem betreuten Menschen verbliebenen Fähigkeiten gefördert und Rehabilitationschancen genutzt werden. Betreuung ist aber nicht mit persönlichen Pflegeleistungen zu verwechseln."

Ich wünsche Dir viel Glück!

Herzlichen Gruß
Barbara
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