#1
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Hallo!

Ich heiße Petra. Mein Vater hatte vor zwei Jahren einen Schlaganfal. Seitdem kann er sich nur schwer bis gar nicht orientieren, bekam noch einen Bandscheibenvorfall im Bereich der Halswirbelsäule und hatte bereits vor dem Schlaganfall einen GdB i.H.v. 30%.

Nun kam die Anhöhrung vom Versorgungsamt seinen durch den Schlaganfall verursachte halbseitige Lähmung zugeteilten 90% mit G und B auf 40% ohne Merkzeichen herabzusetzen.Aufgrund der ihnen vorliegenden Arztunterlagen (Hausarzt und Neurologe) sei dies so gerechtfertigt und der medizinische Berater hat das so festgelegt.

Mein Vater ist aber immer noch nicht in der Lage, sich selber in fremder Umgebung (die fängt schon vor der Haustüre an) zurecht zu finden, er hinkt und ist depressiv.

Im VDK sind wir bereits, leider konnte man uns dort nicht weiterhelfen. Muss ich jetzt einen Anwalt einschalten? Hat man ein Recht, die Unterlagen im Versorgungsamt einzusehen? Was passiert mit der vollen Erwerbsminderungsrente, die er bekommt?

Mein Vater ist am Boden zerstört, er wird im Dezember 60 Jahre alt und hatte gehofft, in die normale Rente gehen zu können.

Ich würde ihm gerne helfen, weiß aber nicht wie.

Freue mich über Antworten

#2
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Hallo Petra,

ich kann dies nur so deuten, daß das Versorgungsamt deinen Papa nicht in die Altersrente gehen lassen möchte. Es ist unglaublich, wie unterschiedlich und -ich vermute willkürlich- die Sachbearbeiter urteilen.

Ich hatte vor knapp sechs Jahren einen SA, bin körperlich so gut wie nicht eingeschränkt, habe "nur" das Gehör rechts verloren. Bin auch HWS-geschädigt. Kann mich jedoch ganz normal bewegen und gehe auch noch arbeiten, bin 57 Jahre. Nach dem SA hat man mir 50 % gegeben, befristet auf 5 Jahre. Vor Ablauf von diesen habe ich einfach mal einen Verschlechterunsantrag gestellt. Und siehe da, ich bin auf 60 % hochgestuft worden. Auf Grund meiner Nachfrage, wie es denn mit der Befristung sei, bekam mein Ausweis den Stempel "Unbefristet"

Wenn dein Papa eine Rechtsschutzversicherung besitzt, nehmt euch einen Anwalt und klagt vor dem Sozialgericht. Wenn dies nicht der Fall ist, legt auf jeden Fall Widerspruch ein. Ich weiß, daß diese Widersprüche dann an anderer Stelle bearbeitet werden, nicht vom gleichen Sachbearbeiter.

Viel, viel Glück und Erfolg wünsche ich euch.

 

#3
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Hallo Klaus!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe auch schon vermutet, dass man Papa nicht in die Altersrente lassen will.Mal sehen was sich machen läßt. Hoffentlich gehts gut.

Wünsche Dir Alles Gute

Bis bald

Petra

#4
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Hallo Petra,

 

auch für mich hörtt sich das sehr danach an, ich würde mal in der Gutachtertabelle für die Festlegung des GdB schauen und damit meinen Widerspruch formulieren, ich in mir auch ziemlicch sicher, dass nachdem Sie mir jettz alles gestrichen haben was mir finanziell etwas gebracht hat (aG,...) und ich den Ausweis unbefristet habe, kommen die höchstens kurz bevor ich 60 bin wieder um mich runteter zu stufen, aleine dass ich nicht mit 60 ohne Abschläge in Rente gehen kann. So oder so ist es eine Sauerei. Ich würde einen Termin beim Versorgungsamt machen und mir Schritt für  Schritt erklären lassen, was wie berücksichtigt wurde und mir dann überlegen was sie ggf. vergessen haben und anhand dieser Gutachtertabelle kontollieren ob es richtig bewertet wurde, falls nichht nachfragen. Merkmale gestrichen, damit man diese nicht merlich geltend machhen kann und für den Fall das er in Rente gehen muß sichergestellt, dass er nicht ohne Abschlägee mit 60 kann. Mir geht mal wieder das Messer in der Tasche auf. Wehre Dich so gut es geht. >Drücke Dir diie Daumen

#5
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unbedingt schnellstens Widerspruch einlegen!!

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