#1
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hy nochmal
hab gerade nachrichten gesehen, und dort wurde das modelAssistenz vorgestellt, welches ab dem 1.1.08 in kraft treten soll, der behinderte ist boss, bekommt bares ,kauft damit hilfsmittel und waren des täglichen bedarfs ein, bezahlt die pflege und kann sich pfleger selbst aussuchen , mit wem und von wem er gepflegt werden möchte,
 
nun bin ich noch recht unbeleckt und frisch betroffen die meisten anträge sind gestellt, nur einige kostenvoranschläge stehen noch aus, um auch den lezten abzuschicken.
 
was, also konkret ändert sich ,ausser das der betroffene etwas mehr entscheidungsfreiheit bekommen soll?
 
wie ist eure meinung und worauf genau sollte besonderst acht gegeben werden,
 
nachher ist das doch bloss wieder ne verarsche und man zahlt drauf....
 
schlaft schön
lg gobi

www.gobikoi.de
#2
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ja pflege ist ne sache,ale leute werden jetzt vom medizinischen dienst kontrooliert ob die pflegestufen noch  erlaubt sind.habe jetzt widerspruch eingelegt.warte jetzt auf den bericht ob und welche stufe ich bekomme. hatte stufe 2 und soll nichts mehr bekommen.wünsce dir trotzdem ein gesundes neues jahr viele grüsse gisela
#3
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interessanter Link zu diesem Thema

http://www.forsea.de/



Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Kirchner« (29.12.2007, 10:07)
#4
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Passgenaue Hilfe mit „Persönlichem Budget“

Neue Form der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen.

Ab Januar 2008 haben behinderte Menschen einen Rechtsanspruch darauf, sich ihre Hilfeleistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als Persönliches Budget auszahlen zu lassen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welches Ziel soll mit dem Persönlichen Budget erreicht werden ?
Das Budget soll behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit ermöglichen. Von Hilfeempfängern sollen sie zu Käufern und Kunden werden mit der Möglichkeit, Art und Gestaltung der Hilfe zu beeinflussen und auf diesem Weg ihr Leben flexibel und auf ihre Bedürfnisse abgestimmt zu gestalten. Insbesondere sind die Budgetnehmer dann nicht mehr auf bestimmte Tageszeiten festgelegt, an denen die Hilfeleistung der Leistungsanbieter erbracht werden.
Weiterhin können Menschen mit Behinderungen entscheiden, ob sie bei fehlendem Bedürfnis eine Leistung für eine Weile nicht in Anspruch nehmen möchten, wenn zum Beispiel der momentane Gesundheitszustand gut ist.

Wer zahlt das Persönliche Budget ?
Das Geld kommt weiter von den bisherigen Trägern der Hilfeleistungen, zum Beispiel den Sozialämtern oder Krankenkassen, denn es handelt sich bei dem Persönlichen Budget nicht um zusätzliches Geld zur bisherigen Sachleistung, sondern lediglich um eine andere Form der Leistungserbringung. Der Bedarf des behinderten Menschen an Hilfeleistungen wird in Geld umgerechnet und dieses Geld wird zu Beginn eines Monats an den Budgetnehmer ausbezahlt. Die verschiedenen Träger haben gemeinsame Servicestellen eingerichtet, bei denen sich Betroffene über das Persönliche Budget informieren können. Die Stellen sind im Internet verzeichnet unter www. reha-servicestellen.de

Wie können behinderte Menschen an das Persönliche Budget kommen ?
Diese Form der Hilfe kann in den gemeinsamen Servicestellen der Träger beantragt werden. Die Form der Antragstellung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Manchmal gibt es einen Vordruck, manchmal kann das Persönliche Budget durch einen formlosen Antrag gestellt werden. Dann wird der Hilfebedarf ermittelt, es finden Hilfeplangespräche statt, an denen die Betroffenen teilnehmen. Es handelt sich hierbei in der Regel um den Budgetnehmer, dessen gesetzlichen Betreuer – sofern eine Betreuung besteht – und / oder eine Person seiner Wahl sowie die zuständigen Mitarbeiter der Leistungsträger.

Individuelle Zielvereinbarungen

In einigen Regionen werden ebenfalls Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden an dem Gespräch beteiligt. In einer Zielvereinbarung wird dann vertraglich festgeschrieben, was zuvor zwischen den Gesprächspartnern vereinbart worden ist. Schließlich ergeht ein rechtsmittelfähiger Bescheid. Nach mindestens zwei Jahren wird der Bedarf erneut geprüft.
Sollten sich Veränderungen bei dem Hilfebedarf des Bugdetnehmers ergeben, kann das Persönliche Budget bei Bewilligung des erhöhten Anspruchs angepasst werden. Obwohl das Beantragungsverfahren zum Persönlichen Budget in seinen Strukturen bundesweit einheitlich geregelt ist, variieren die Vorgehensweisen der Leistungsträger erheblich. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass sich der Budgetnehmer im Vorfeld sehr genau informiert.

Dpa/ Vw

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Kirchner« (31.12.2007, 13:28)
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