Ich mutmaße, dass die meisten Ärzte nichts über Patientenverfügung, Generalvollmacht usw. wissen. In der vergangenen Woche hat es sich bei mir und meinem Vater leider gezeigt. Nachdem man mir, als Tochter, alle Auskünfte verweigert hat, aber dem Bruder meines Vaters Fragen beantwortet hat, habe ich dem Oberarzt der Station die beglaubigte Generalvollmacht vorgelegt. Er hat diese 6-seitige Vollmacht mehrfach durchgelesen und dann gesagt: "Damit könnte ja jeder kommen! Das ist eine "lose-Blatt-Sammlung", diese Vollmacht müsse auf jeder Seite von meinem Vater unterschrieben sein und von einem Notar erstellt sein.
Meine Versuche ihn aufzuklären, das sogar eine handschriftliche Generalvollmacht mit Unterschrift meines Vaters und Datum an mich, die einzige Verwandte 1. Grades ausreichend ist, fruchteten nicht. Er weigerte sich weiter. Erst als mein Mann das Hinzuziehen unseres Rechtsanwaltes vorschlug, lenkte er ein und meinte: Na ja, so ein paar Details kann ich ihnen ja sagen! Seit dem bekommen wir zwar die Auskünfte, aber nicht detailliert. Wir müssen quasi Feststellungen machen, z. B. dass sich der Allgemeinzustand verschlechtert hat und dann fragen woran es liegt.
Ich frage mich, was machen die Kranken, die nicht vorgesorgt haben?
Nun, dass habe ich gestern von einer Freundin, Intensivschwester, erfahren: Die bekommen zunächst einen gesetzlichen Betreuer und die Angehörigen können vor Gericht ziehen. Wie viel wertvolle zeit und wie viele entscheidungen können in dieser Zeit geschehen. ich mag gar nicht daran denken.
Also: Macht es kund. Jeder soll vorsorgen und entscheiden wer sich um seine Belange kümmern soll!!!!