#1
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Unbekannt

Gelöscht

Gibt es Regeln für stationäre Reha innerhalb der 4 Jahresfrist?

Hatte 2016 eine Reha Maßnahme wegen Spastischer Hemiparese.
Lebe seit Januar 2017 im Pflegeheim mit Pflegegrad 3 und Schwerbehindertenausweis aG
Bin auf Rollstuhl und Pflege gem. Pflegegrad 3 angewiesen.
Bei mir besteht nach Aussage des Arztes die Möglichkeit, dass ich wieder laufen lernen kann.

Ich wollte mal nachfragen ob es Sonderreglung gibt bei weniger als 4 Jahren Wartezeit
Mein Facharzt- Neurologe befürwortet eine neue Reha für mich und begründet die Notwendigkeit.

Genehmigt das auch die GKV oder der MDK.
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Liebe Grüße

Berty

#2
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Unbekannt

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Hallo, Berty,

einfach den Antrag stellen! Wenn Dein Neurologe die Reha befürwortet umso besser. Die Krankenkassen gewähren die Rehas ganz unterschiedlich! Es kommt immer drauf an, wann die Erkrankung war, wie alt du bist, wie die Fortschritte sind, was zu erwarten ist..... und auf den Sachbearbeiter 😉

Ich drücke Dir die Daumen, nicht aufgeben! Bei Ablehnung kannst Du mit der "richtigen" Begründung auch in Widerspruch gehen.

Viel Glück!

Gisela

 

 

#3

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo, Berty,

das ist schon so, wie Gisela geschrieben hat, entscheidend ist, das du einen Arzt hast der eine vorzeitige Reha gut begründen kann. Diese 4 Jahre Wartezeit ist nur so ein Anhaltswert.

http://www.reha-jetzt.de/was-ist-reha/wie-oft-kann-ich-zur-reha-fahren/

Vielleicht kannst du eine ambulante Reha am Ambulanticum Herdecke machen, ich konnte da eine Intensivtherapie machen, war das Beste, was ich je gemacht habe. Die sind da sehr gut ausgestattet und haben, um das Gehen wieder zu erlernen, diese Laufroboter (Lokomat).

http://www.ambulanticum-herdecke.de/

Jürgen

https://www.schlaganfall-info.de/com/Drei_Jahre_danach.pdf

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »jup11« (11.05.2018, 13:23)
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