#1
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Hallo,

 

Folgendes: Ich mache seit 7 Jahren Ergotherapie. Immer ein Rezept für 10 Behandlungen.
Von dem 10er Rezept hatte ich 2017 im Dezember 2 Behandlungen. Im Januar schickte uns die Therapeutin eine Erhöhung von 250 Euro--ich sollte unterschreiben, dass ich einverstanden bin.
Ich bekomme momentan quasi alles was ich will an Therapien (Physio, Massagen etc.) und will keine schlafenden Hunde wecken. Daher wollte ich nicht bei meiner Kasse anfragen, ob sie bezahlen. Dann kommen die noch auf die Idee zu prüfen, ob ich überhaupt noch so viele Therapien brauche.
Ich habe dann mit der Chefin von der Praxis telefoniert und ich hatte den Eindruck, dass es reine Willkür ist, da nicht alle Patienten diese Erhöhung zahlen müssen.
Ich sagte, dass ich nicht 250 Euro mehr bezahlt und sie sagte, dass sie dann nicht mehr kommt.
Soweit, so gut. Nun habe ich aber irgendwie Bedenken, dass dies als Abbruch der Therapie gewertet wird und die Kasse dann anfängt Fragen zu stellen. Darf man überhaupt mitten im Rezept eine Gebühr erhöhen? Kennt sich jemand damit aus?
 
#2
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Unbekannt

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Hallo Kim,

ob eine Gebührenerhöhung inmitten der Therapie erlaubt ist, weiß ich leider auch nicht. Ich würde mich aber mal - ohne meinen Namen zu nennen - bei der Krankenkasse erkundigen. M. W. kann eine laufende Behandlung nur 14 Tage unterbrochen werden. Die Unterbrechung muss dann aber vom Therapeuten bei der Abrechnung mit der Krankenkasse begründet werden (z. B. wg. Urlaub, Krankheit usw.).

Desweiteren würde ich mir sofort eine neue Physiopraxis suchen, denn das ist kein Umgang mit seinen Kunden, die auf diese Unterstützung ja angewiesen sind. Übrigens bekommt mein Mann schon seit Januar 2009 diese Leistungen, ohne das die Kasse je nachgefragt hat. Diese Therapien sind ja wichtig, um die erreichten Ziele auch erhalten zu können.

LG

Gaby

#3
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Nochmal ich..... hab mich grad im Internet ein wenig schlau gemacht; also du kannst jederzeit den Therapeuten wechseln. Sprech mit deinem Arzt und erkläre ihm die Situation. Er soll dir eine neue Verordnung für die restlichen Behandlungen ausstellen. Die Ex-Therapeutin kann nur die von dir unterschriebenen Behandlungen bei deiner Kasse abrechnen.

LG

Gaby

#4
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Hallo Kim,

 

ich verstehe nur nicht ganz für was Du die € 250,00 zahlen sollst?

Ich zahle nur den Eigenanteil am Rezept, der Rest wird doch von der Kasse an die Praxis bezahlt oder? Und dann wird es wahrscheinlich immer der gleiche "Stundensatz" sein, der von den Kassen akzeptiert wird oder?

Oder bist Du Privatpatient?

Ich hoffe, es geht Dir und Deinen Männern gut? Wie das klingt...... 😃. Pupertät und Gymnasium haut schon rein jetzt, gell 😕 *stöhn*

Liebe Grüsse

Selina 

 

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