#1
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Hallo Miteinander hier im Forum,

habe vor ca 6 (!) Wochen einen Ponsinfarkt erlitten. Die genaue Diagnose lautet:

Subakuter li.-paramedianer Ponsinfarkt von 1 cm größe.

 

In dem Schreiben heißt es:

Subakuter li.-paramedianer Ponsinfarkt, art. Hypertonie, Hyperlipidämie, Hyperurikämie, Schlaf-Apnoe-Syndrom, Struma diffusa.

Nach 6 langen Wochen in denen bei der dt. Rentenversicherung niemand telefonisch zu erreichen war (auch nicht fär die AOK) bekam ich nun eine Ablehnung.

Begründung:

Es erfordert:

-eine Fortsetzung der ambulanten fachärztlichen Behandlung. Hierbei handelt es sich nicht um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt od. Ihrer Krankenkasse.

Darüber hinaus haben wir geprüft, ob Sie rehabilitationsbedürftig nach den Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers sind. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb konnten wir Ihren Antrag auch nicht an einen anderen Träger weiterleiten.

 

Mein Hausarzt und die Sachbearbeiterin der AOK sind gleichermaßen entsetzt über diesen Ablehnungsbescheid und haben zum Widerspruch geraten, welche die Sachbearbeiterin der AOK freundlicherweise für mich geschrieben hat. Mein Hausarzt rät zum Rechtsbeistand unter Androhung von Disziplinarverfahren für angebracht.

Bin 44 Jahre und mache mir größte Sorgen, habe eine 2 1/2 Jahre alte Tochter und ein Haus abzubezahlen und sollte doch schnellstmöglich wieder arbeiten können.

Weiß nicht mehr weiter, bin total am Boden. Möglicherweise muss ich auch noch bald einen Psychologen aufsuchen, da mich diese Situation total runterzieht.

Wer kann mir guten Rat geben.

Danke!


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal bearbeitet, zuletzt von »markus_b« (27.08.2013, 13:24)
#2
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Hallo Markus, den guten Rat haben dir dein Hausarzt und die Sachbearbeiterin gegeben.

Du mußt Widerspruch einlegen, weil im Moment ALLES abgelehnt wird.

Deine Existenzangst kann ich gut verstehen.

Laß dich aber nicht völlig runterziehen, von deiner Angst.

In vielen Fällen wird nach einem Widerspruch doch eine Reha genehmigt.

Ich wünsche dir viel Glück.

Gruß Marion

#3
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Hallo Marion,

danke für Deine verständnisvolle Worte. Dann warte ich mal ab, was der Widerspruch bewirkt.

 

Markus

#4
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ja Du must immer wieder Widerspruch einlegen-notfalls gehst Du vor Gericht oder gehst zum www.vdk.de 

gruss von stephan;)

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