#1
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Gestern bekam ich einen Brief von der PKV, dass die Fünffuß- Gehhilfe mit anatomischem Griff, nicht im Hilfsmittelverzeichnis der GKV wäre und von daher auch nicht durch den Basistarif abgedeckt wäre und somit nicht übernommen würde. Doch ohne diese Gehhilfe und die Unterschenkelorthese, wären wir niemals soweit gekommen. Vielmehr noch, hätte ich meinen Mann nicht nach Hause holen können, da ein Fortbewegen letzten Monat ohne Rollstuhl (auf den wir leider immer noch warten) absolut unmöglich gewesen wäre. Meine Recherche im Internet ergab gestern jedoch, dass diese sehr wohl im Hilfsmittelverzeichnis der GKV http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS unter Positions-Nr. 10.50.01.4001 aufgeführt ist. Kennt sich damit zufällig jemand aus und weiß, ob ich da richtig recherchiert habe?

Im Voraus besten Dank

Gruß Monika

#2
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Hallo,

ich würde sagen du hast völlig Recht. Habe selbst verschiedene Sachen seinerzeit recherchiert und sowie ein Hilfsmittel diese 10-stellige Nummer hat ist es im Hilfsmittelverzeichnis.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfsmittelverzeichnis_der_gesetzlichen_Krankenversicherung

Besonders der Absatz zu Rechtscharakter und Bindungswirkung ist interessant. Ich habe das nur einmal an die KV zitieren müssen ... dann kam die Genehmigung! Ich glaube einfach inzwischen dass die meinen, dass ja eh jeden Morgen ein Dummer aufsteht, der eben nicht nachhakt ...

#3
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hallo, da gebe ich einfach eine unterschrift drunter.

l.g.margy

#4
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moin Monika,

leider bedeutet das Vorhandensein einer Hilfsmittelnummer nicht automatisch, dass das Hilfsmittel von der Krankenkasse auch genehmigt wird. Sollte der Stock abgelehnt werden, werdet ihr wohl Widerspruch einlegen müssen.

LG Norbert

#5
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hallo Monika,

was ich derzeit nicht so ganz verstehe:

Wo seid Ihr den versichert ?

 PKV  und Basistarif  = Private Krankenversicherung

 Oder seid Ihr gesetzlich versichert ( z.B. AOK usw.)

LG

 Geo

 

 

 

 

#6
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Im Prinzip gar nicht, da die Krankenversicherung durch ausstehende Beiträge ruht. Ansonsten wäre es aber eine private Krankenkasse im Basistarif. Seit 2009 gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung und es MUSS jeder Mensch versichert sein, die letzte Krankenkasse hat die Pflicht, einen ehemaligen versicherten wieder aufzunehmen. War die letzte Krankenkasse eine PKV muss diese ihren ehemaligen Versicherten auch mit den schwersten Vorerkrankungen wieder in den Basistarif (welcher alle Leistungen einer GKV abdecken muss) wieder aufnehmen. Dieser Basistarif kostet den Höchstsatz der GKV... knapp 600 Euro im Monat und muss auch bei ausstehenden Beiträgen die Kosten eines Akutbedarf eines jeden Menschen übernehmen.

#7
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Ich habe soeben folgende Erklärung erhalten:

Grundsätzlich sind Mehrfußgehilfen mit ergonomischem Griff im Hilfsmittelverzeichnis der GKV. Doch gerade dieses Modell, welches mein Mann hat eben nicht, weil der Hersteller eben DIESER keine Nummer beantragt hat. Da jeder Antrag auf eine Hilfsmittel-Nr. für jedes einzelne Hilfsmittel, eines jeden Hersteller kostenpflichtig ist. Ganz toll ... hätte mein Mann also eine Fünffuß-Gehhilfe eines anderen Herstellers erhalten, der dieses Geld investiert hätte und dessen Nr. somit im Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu finden wäre, wären die Kosten hierfür übernommen worden. Sch... Bürokratie

#8
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Ich frag mal ganz doof .... in der Hoffnung nichts übersehen zu haben ... könnt ihr euch dann nicht die verschreiben lassen, die die korrekte Nummer hat und somit übernommen wird?

#9
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Diese Hilfsmittel sind bereits seit Wochen im Einsatz. Mein Mann wurde am 11.3. nach nur 5 Wochen Reha entlassen. Wir hatten, bzw. haben bis heute, noch nicht einmal einen Rollstuhl aber ohne diese Gehhilfen, wäre uns nur die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung geblieben. Mein Mann ist nun mal halbseitig gelähmt und tragen kann ich ihn nicht.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Monika_BHV« (14.04.2011, 09:54)
#10
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Hallo Monika,

wenn ich das hier alles  so lese,

Denn würde ich mal sagen, das schreit förmlich nach einem  Anwalt.

Ich vermute mal die bauen darauf, das jemand mit Schlaganfall nicht mehr die Kraft auf bringt sich zu wehren.

Naja, ich für meine Person würde sofort zu einem Anwalt für Sozialrecht humpeln, damit Bewegung in die Sache kommt, wir leben schließlich in Deutschland. Eine Alternative wäre ggf. der VDK oder sovD


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »geomonkey« (15.04.2011, 11:56)
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