#1
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo zusammen!
 
Eine kurze Frage zur Verhinderungspflege.....
 
Ich wollte mir mal einen kleinen Urlaub gönnen,nach nun mehr 3 Pflegejahren mit meiner Frau.
Da ich berufstätig bin,kommt hier teilweise bis zu zweimal am Tag der Pflegedienst.
 
Besteht da überhaupt noch ein Anspruch auf Verhinderungspflege? Denn der Pflegedienst müßte ja dann während meines Urlaubs natürlich auch kommen und dazu noch meine Mutter
 
Maddog
#2
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Delphina

Gast

Hallo und einen guten nebend
 
Ich kann selber dazu nichts sagen, aber rufe doch mal bei der Krankenkasse an und frage einfach nach oder beim Hausarzt, der müsste Dir auch darüber Auskunft geben können.
Ein schönes Wochenende Liebe Grüße aus Hamburg Nicole
#3
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Gabi49

Gast

Hallo Maddog,

frag mal beim medizinischen Dienst Deiner Krankenkasse nach der Möglichkeit einer Kurzzeitpflege für Deine Frau.

Soweit ich weiß, gibt es Heime, die verfügen über sogenannte Kurzzeitpflegebetten.

Liebe Grüße

Gabi
#4
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Unbekannt

Gelöscht

Hallo, maddog
Jeder Pflegebedürftige, der  eine Pflegestufe zuerkannt bekommen hat, hat Anspruch auf eine sogenannte "Kurzzeitpflege". Das heißt, die Angehörigen/Pflegepersonen haben das Recht, von der Pflegekasse einmal im Jahr 4 Wochen Kurzzeitpflege zu erhalten. Diese Zeit kann man auf einmal oder in verschiedenen Zeitabschnitten erhalten. Die Kurzzeitpflege muß vorher bei der Pflegeversicherung beantragt werden, am besten gleich mit den erforderlichen Daten der Einrichtung, in der du den zu Pflegenden unterbringen willst.Außerdem hast du auch Anspruch  auf zusätzliche Betreuungsleistungen pro Jahr. Das Nähere laß dir von der Pflegekasse erklären. Ich habe diese Leistungen auch regelmäßig für die Pflege meiner Mutter in Anspruch genommen. Du kannst micvh auch gerne über persönliche Mitteilungen nach näherem ansprechen.
Gruß Marion und Hans 
#5
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Unbekannt

Gelöscht

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