#1

Angie

Untermettingen, Deutschland

Ich frage hauptsächlich wegen mir. Nach allem ist mir, kurz gesagt, langweilig. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente, was dazu zu verdienen ist also fast unmöglich. Ich würde sowas ehrenamtlich machen.

Also, bekommt ihr Hilfe? Auch stundenweise? Bei uns gibt es einen Verein der sowas ehrenamtlich macht. Kostet also nichts. Gibts bei euch sowas? Habt ihr sowas? Was denkt ihr über die Idee?

#2

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

Ich frage hauptsächlich wegen mir. Nach allem ist mir, kurz gesagt, langweilig. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente, was dazu zu verdienen ist also fast unmöglich. Ich würde sowas ehrenamtlich machen.

Also, bekommt ihr Hilfe? Auch stundenweise? Bei uns gibt es einen Verein der sowas ehrenamtlich macht. Kostet also nichts. Gibts bei euch sowas? Habt ihr sowas? Was denkt ihr über die Idee?

Bei uns kommt die ökumenische Nachbarschaftshilfe auf dieser 125€-Basis. Das machen übrigens auch ehrenamtliche. Die Bezahlung für die aktiven Mitarbeiter läuft nicht über 425€-Ebene sondern über Ehrenamt-Entschädigung (Details müsste ich noch mal nachforschen). Evtl. wäre das auch etwas für Dich.

Bei uns kostet das also etwas und das inzwischen nicht zu knapp. Ich hatte 2020 eine Unterstützung im Haushalt für 16,50€ + km-Geld. Die Leute erhalten aber nur Mindestlohn, lediglich das Kilometergeld erhalten sie, ohne dass die Kirche die Hand aufhält. Inzwischen, 3 Jahre später, werden 28,80€ die Std. abgerechnet. Die Mitarbeiter erhalten aber nach wie vor nur den Mindestlohn. Soweit ich weiß dürfen Sie, weil das über Ehrenamt läuft, nur begrenzt im Einsatz sein.

Ich ärgere mich zwar über den Stundensatz weil das nicht die Frau erhält die uns unterstützt, aber bevor ich die 125€ Entlastungsbetrag verfallen lasse nehme ich das innerlich knurrend hin.

Kostenlos Unterstützung anzunehmen würde ich mich aber schämen weil es uns finanziell nicht schlecht geht. Aber es gibt genügend Leute, besonders alte Menschen, die haben wenig Rente, das Pflegegeld reicht auch hinten und vorne nicht und für die 125€ bekommen sie bei der Nachbarschaftshilfe gerade mal 4 Std/Monat. Das ist für alte Menschen, die vielleicht auch keine Angehörigen haben, nicht viel. 

Ich denke da zu unterstützen ist wertvoll, auch wenn sich eigentlich unsere Gesellschaft schämen müsste, dass hilflose Menschen auf ehrenamtliche Helfer angewiesen sind. 

 

#3

Angie

Untermettingen, Deutschland

Ja, das habe ich auch festgestellt. Egal bei wem ich ehrenamtlich arbeite, es kostet etwas. Ob ich was davon sehen würde.....über die ganzen "Sozial" Vereine ist das eine einzige große Schweinerei.

Ich mach das jetzt über meine Nachbarin, die putzt beim halben Dorf 😉

#4

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

ehrlich gesagt: hätte ich privat jemand Verlässlichen, ich würde mir darüber ebenfalls weitere Unterstützung holen. Dieser "kirchliche Verein" verdient an mir seit der Erhöhung auf 28,80€ keinen Cent mehr als die 125€ im Monat. Das ist Abzocke pur auf Kosten der "Kunden" und auf Kosten der Ehrenamtlichen. Ich habe sowieso den Eindruck, dass die Regelung rund um diesen Entlastungsbetrag reines Geldverschieben sein sollte. Da sollte einer bestimmte Interessensgruppe etwas zugeschoben werden. Um die Entlastung von kranken Menschen und Angehörigen ging es da nur nachrangig. 

 

Aber zu Deiner Hinzuverdienstgrenze: Schon mitbekommen? Da hat sich seit 2023 etwas geändert

Meldungen | Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsgeminderte steigt deutlich | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Zitat:

Seit 1. Januar 2023 gelten für Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, höhere Hinzuverdienstgrenzen.

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente wird die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro abgeschafft. Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Das entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro seit dem 1. Januar 2023.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die neue Mindesthinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße bei einem berücksichtigten Leistungsvermögen von täglich weniger als sechs Stunden. Dies entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro. Wie bisher auch, gibt es zusätzlich eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. 

Die Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich entsprechend der Bezugsgröße dynamisiert. 

Wichtig: Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen. Anderenfalls ist der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen gefährdet. Das heißt, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Arbeitszeit von weniger als drei Stunden täglich und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden täglich einzuhalten.

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