#1

Eule69

Heidelberg, Deutschland

Hallo !

Mein Partner hatte am 14.02. einen Schlaganfall. Er hatte von Anfang an KEINE körperlichen Einschränkungen, keine Lähmungserscheinungen ... "nur" Aphasie. Schon in der Klinik hat man ihn auf ein 3monatiges Fahrverbot hingewiesen, das auch im Arztbrief steht. 
Mittlerweile war er 6 Wochen in Reha, die ihm sehr gut tat. Er hat sehr sehr gute Fortschritte gemacht was die Sprache betrifft.

Natürlich tat ihm auch die Bewegung gut, aber es ging bei ihm quasi "nur" um die Wortfindungsstörung (auch die Aussprache war von Anfang an wie zuvor).

Im Entlassbrief stand nichts mehr bezüglich Fahrverbot - allerdings arbeitsunfähig.

Nun sagt der Hausarzt er soll zum Neurologe gehen, damit der prüft ob er Auto fahren kann. Ich versuche nun seit Tagen bei sämtlichen Neurologen im Umkreis von 25km einen Termin zu bekommen, jedoch geht nichts vor Oktober ! 

Unsere Situation ist allerdings diese, dass er selbstständig ist und auf sein Auto angewiesen ist für Kundentermine. 
Auch diese Arbeitsunfähigkeit ! WARUM ? Er war nun 2 Tage für wenige Std. bei der Arbeit und wir merken ganz deutlich wie gut ihm das tut. Er ist zwar danach total müde - aber er blüht auf ! Er redet viel mehr und die Wortfindungsstörung wurde selbst in diesen 2 Tagen besser, da er einfach reden muss ! Zuhause hat er nur geredet wenn er etwas gefragt wurde oder es unbedingt sein musste. 

Nur - was können wir nun tun !? Einfach bei dem Fahrverbot belassen bis 15.05. und dann fährt er eben wieder? Bis dahin haben wir einen Fahrdienst innerhalb der Familie geplant, so dass er vor dem 15.05. definitiv nicht fährt. 

Aber wer schreibt ihn quasi arbeitsfähig ? Eine AU hat er nicht - eben weil er selbständig ist.

Echt schwierig.... besonders für mich ! Er sieht das alles sehr locker, weiß aber, dass er kürzer treten muss und sich nicht mehr dem extremen Stress der letzten Monate aussetzen darf.

Vielleicht weiß ja jemand von Euch Rat.

#2

jup11

Quarnbek, Deutschland

Hallo,

ihr habt ja die ärztliche Bescheinigung bekommen, für 3 Monate Fahrverbot, daran würde ich mich auch halten. Letztendlich ist man selbst dafür verantwortlich, wenn man wieder fährt. Wenn man sehr unsicher ist kann man auch zu einer Fahrschule gehen und eine Probestunde machen.

Als Selbständiger muss man wohl selbst entscheiden, ob man arbeitsfähig ist.

Siehe auch

Autofahren nach Schlaganfall : Schlaganfall-Ring

Jürgen

Drei_Jahre_danach.pdf (schlaganfall-info.de)

 

#3

Eule69

Heidelberg, Deutschland

 Ja ... an die 3 Monate halten wir uns definitiv. 
Er ist absolut sicher in all seinen Bewegungen. Auch was Aufmerksamkeit usw. betrifft hab ich in keiner Weise das Gefühl, dass er irgendwie eingeschränkt ist. 
Er würde ja auch zum Neurologen gehen... aber hey ... im Oktober erst ? So lange wird er definitiv nicht warten mit Auto fahren. 

 

#4

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

#5

nordzucker26

hemmoor, Deutschland

Lasst euch nicht immer euer Leben von diesen blöden Ärzten diktieren. Ihr seit alle Selbstständig.... keine kleinen, unmündigen Kinder....... auch bezüglich der Medikation.... ein Arzt kann Ratschläge geben.....und dann ist Ende......ob ihr die Medikamente schluckt oder nicht ist eure Sache....und ein Fahrverbot,kann kein Arzt aussprechen.....KEINER.,....handelt selbstverantwortlich....... und das war es.....Arzt ist kein Gott..... kein Richter...... ein Arzt ist ein Mensch den ihr nutzen könnt um eure Heilung zu unterstützen......und bevor man monatelang irgendwelche Medikamente schluckt, wäre es angeraten sich erstmal zu informieren was die Dinger anrichten...... Medikamente bekämpfen Symptome aber keine Ursachen und dann sucht euch Ärzte die nicht nur Pharmavertreter sind..... und denkt daran EIGENVERANTWORTUNG UND SELBSTSTÄNDIGES DENKEN 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »nordzucker26« (26.04.2023, 13:32)
#6

nordzucker26

hemmoor, Deutschland

nicht jeder Neurologe ist dazu geeignet das zu begutachten... 

autofahren_nach_schlaganfall.pdf (schlaganfall-hilfe.de) => hier wird auch beschrieben auf welchen Wegen (es gibt 2 Optionen) dieser Nachweis der Fahrtauglichkeit erbracht werden kann.

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (hbz-nrw.de)

Ehrlich gesagt würde ich, um sicher zu gehen, eine Prüfung machen. 

 

 Meine lLiebe....du weißt das ich mit dir in vielem einig bin........ Mund halten.... wenn sicher....dann fahren..... weißt du nach Alkoholgenuss wann du wieder fahren darfst.......? Rein theoretisch müsste man sich auch nach einer Gehirnerschütterung selbst anzeigen und nicht fahren...... ist man durch eine Prüfung geschützt vor einem weiteren Anfall?.....und wenn es augenscheinlich ist das man nicht mehr fahren kann.... sollten einen die Angehörigen davon abhalten.....

#7

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

nicht jeder Neurologe ist dazu geeignet das zu begutachten... 

autofahren_nach_schlaganfall.pdf (schlaganfall-hilfe.de) => hier wird auch beschrieben auf welchen Wegen (es gibt 2 Optionen) dieser Nachweis der Fahrtauglichkeit erbracht werden kann.

Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (hbz-nrw.de)

Ehrlich gesagt würde ich, um sicher zu gehen, eine Prüfung machen. 

 

 Meine lLiebe....du weißt das ich mit dir in vielem einig bin........ Mund halten.... wenn sicher....dann fahren..... weißt du nach Alkoholgenuss wann du wieder fahren darfst.......? Rein theoretisch müsste man sich auch nach einer Gehirnerschütterung selbst anzeigen und nicht fahren...... ist man durch eine Prüfung geschützt vor einem weiteren Anfall?.....und wenn es augenscheinlich ist das man nicht mehr fahren kann.... sollten einen die Angehörigen davon abhalten.....

Nein, man ist natürlich nicht vor einem weiteren Anfall geschützt. Aber man schützt sich damit davor, im Falle eines Unfalls nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben und evtl. auch noch eine Klage am Hals zu haben.

Wäre der Betroffene ein Gelegenheitsfahrer der 1x in der Woche zum Einkaufen fährt und 1x zum Sport oder Arzt, dann hätte ich mich Dir anschließen können zumal ja im Entlassbericht ein Hinweis auf die Länge der Fahruntauglichkeit enthalten ist. Aber jemand der berufsbedingt viel unterwegs ist, der hat ein höheres Risiko zu verunfallen und damit auch ein höheres Risiko, dass das raus kommt und der Unfallgegner sich das evtl. zu Nutze machen möchte. 

Ich zitiere mal das was ich im vorliegenden Fall (keine körperlichen und kognitiven Einschränkungen) für ratsam erachten würde:

Alle Verkehrsteilnehmer, die einen Schlaganfall erlitten haben, sind laut § 2 FeV selbst dafür verantwortlich, Vorsorge für die eigene Fahreignung zu treffen. Eine Meldung bei der Fahrerlaubnisbehörde ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Daher kann die Vorsorge auch darin bestehen, sich die Unterlagen zu besorgen, die die eigene Fahreignung belegen, sodass diese im Bedarfsfall (z. B. nach einem Verkehrsunfall) vorgelegt werden können. Die Dokumente sollten Sie aber nicht im Auto mitführen, sondern an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren. Sie werden zum allgemeinen Fahrbetrieb nicht benötigt und sind nur vorzulegen, wenn sie Ihre Fahreignung im Bedarfsfall nachweisen müssen. Dies kann auch nachträglich geschehen.

+

Bescheinigungen durch Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin (möglichst Neurologin) haben den Vorteil, dass Sie unter den Bedingungen der geltenden Schweigepflicht den Stand Ihres Leistungsvermögens einschätzen lassen können. Da es keinen vorgeschriebenen Weg gibt erfüllen Sie mit dieser informellen Abklärung bereits den Nachweis der Vorsorgepflicht und können somit den Vorwurf der Fahrlässigkeit entkräften.

Ich vermute, dass der behandelnde Neurologe die angenehmste Variante ist. Augen würde ich zudem noch prüfen lassen. 

#8

Amsel

Main-Tauber-Kreis, Deutschland

 

Nun sagt der Hausarzt er soll zum Neurologe gehen, damit der prüft ob er Auto fahren kann. Ich versuche nun seit Tagen bei sämtlichen Neurologen im Umkreis von 25km einen Termin zu bekommen, jedoch geht nichts vor Oktober ! 

 

ein ähnliches Problem hatten wir nach dem epileptischen Anfall meines Mannes ebenfalls (der heftiger ausgefallen ist als gemein hin, deshalb Reha in der Folge). Wir benötigten nach der Reha zeitnah einen Neurologen der das hochdosieren der Medikamente begleitet und für diverse Messungen. Bei uns im Landkreis hätten wir gar keine Wahl gehabt. Wir haben sage und schreibe 3 Neurologen die sich das Gebiet untereinander aufgeteilt haben und sich weigern aus anderen Bereichen Patienten zu übernehmen. Tja und dann gab es auch monatelange Wartezeiten.

Wir wohnen in BaWü, aber an der Grenze zu Bayern. Dort scheinen die Uhren im medizinischen Bereich anders zu ticken. Das haben wir in der Vergangenheit auch bei anderen Fachärzten festgestellt. Man bekam da deutlich früher Termine. So war es dann auch beim Neurologen. Innerhalb von 4 Wochen hatten wir einen Termin. 

Ich würde 

a) den Radius der Suche erhöhen. Da ihr einen Neurologen nicht oft aufsuchen müsst, kann man auch weiter fahren

b) falls ihr an der Grenze zu einem anderen Bundesland lebt, testet das auch.

#9

Heinz

königswinter, Deutschland

.

Nun sagt der Hausarzt er soll zum Neurologe gehen, damit der prüft ob er Auto fahren kann. Ich versuche nun seit Tagen bei sämtlichen Neurologen im Umkreis von 25km einen Termin zu bekommen, jedoch geht nichts vor Oktober ! 

 

 Liebe Eule69,

im Grunde muss jeder Betroffene und seine Angehörigen selbst entscheiden was zu tun ist. Eine Absicherung gibt es nicht. Vor dem wiederholten Schlaganfall gibt es keinen hundertprozentigen Schutz. Das ist eben Leben. Handelt vernünftig und umsichtig. Ihr kennt Eure Situation selbst am besten.

Meine diesbezügliche Erfahrung:

Im Alter von 19 Jahren vor jetzt 52 Jahren habe ich kurze Zeit nach meiner schweren Hirnblutung meinen Vater gebeten mir ein PKW mit Automatik zu kaufen, weil ich im ländlichen Bereich ansonsten hilflos auf Mitfahrgelegenheiten angewiesen wäre. Mit dem Bus zu fahren, traute ich mich nicht. Die ambulanten Therapie Termine hätte ich nicht wahrnehmen können. Mein Vater war sehr skeptisch, ob dies möglich oder machbar sein kann. Ein Verkäufer eines Autohandels zeigte sich verantwortungsvoll und wollte mir kein Auto verkaufen. Daher sind wir zu einem anderen Händler gefahren. Die Nachbarn machten dann meinem Vater große Vorwürfe: Wenn er einen Unfall hat, ist er nicht versichert! Das ist doch grob fahrlässig! uns. usw. Daraufhin habe ich mich beim TÜV erkundigt, was zu tun wäre. Der befragte wusste nicht was zu tun ist. Ein Kollege verwies mich ans Straßenverkehrsamt. Der Mitarbeiter des Straßenverkehrsamt eilte mir mit, dass ich einen medizinisch- psychologischen- Test ("Idiotentest") brauche. Den könne ich jedoch nicht beantragen, der müsse vom Straßenverkehrsamt beantragt werden. Dann könnte ich auch unter Umständen den Führerschein verlieren. Sein Rat: „Machen sie nichts. Sie haben doch einen gültigen Führerschein!“ Daraufhin habe ich ihn darum gebeten mich zu diesem Test zu laden. Der Test war kostenpflichtig. Ich durfte danach auch offiziell fahren. Jahre später und 300 000 km später traf ich dann zufällig die mich in der Uniklinik behandelte Oberärztin der Neurologie. Im Gespräch kamen wir auf das Thema Autofahren. Als sie erfuhr, dass ich ein PKW führte. War sieentsetzt. Als sie dann erfuhr, dass ich sogar einen medizinisch psychologischen Test vorweisen konnte, sagte sie mir: „Wenn man mich gefragt hätte, hätte ich dafür gesorgt, dass sie nicht mehr Auto fahren durften.“ Damit wäre meine Rehabilitation der letzten 30 Jahre nicht möglich gewesen. Das prognostizierte Pflegeheimdasein wäre erfolgt. Gut, dass ich mich auf mich besonnen hatte. Siehe meinen diesbezüglich veröffentlichten Bericht.

Buch.pdf (das-schlaganfall-forum.de)

Liebe Eule 69,

eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. " Das Leben ist gefährlich! Ihr wisst selbst was zumutbar ist. Der Schlaganfall gibt Hinweise, was habe ich falsch gemacht? was muss ich daraus lernen. Der Körper gibt Hinweise! Also seit achtsam und hört auf Euch und die Hinweise des Körpers. Dann wisst ihr auch was zu tun ist. Wenn Ihr schneller einen Termin bei einem Neurologen benötigt, tretet als Selbstzahler auf, übernehmt die Kosten für eine Beratung selbst, die Kosten dafür sind überschaubar und siehe da, ihr habt in Kürze einen Termin.

Liebe Grüße

Heinz

#10

Eule69

Heidelberg, Deutschland

Ich - als Angehörige - sehe das auch alles kritisch mit dem Autofahren. Tatsache ist aber, dass wir keinen Neurologen finden. Mein Partner ist privat versichert und würde den Arzt ja soundso erstmal selbst zahlen/vorstrecken... aber das nützt nichts bei der Vergabe der Termine. Jeder sagte (heute Neurologe 4+5 angefragt) Patient ist Patient - egal wie er versichert ist und das ist ja eigentlich auch gut so ! 
Wie gesagt ... wir werden es so handhaben, dass er kein Auto fährt bis die schriftlich festgehaltenen 3 Monate um sind. Und dann wird er auch wieder fahren. Er merkt selbst wie belastbar er ist.
Was die Augen betrifft ist er soundso in Behandlung. Das ist also alles unter Kontrolle. 

Noch vor 6 Wochen hätte ich ihm nicht zugetraut zu fahren ... er hatte zwar kein körperliches Handycap aber er war viel zu müde ! Jetzt ist das ne ganz andere Sache. Er ist zwar nachmittags wenn ich ihn abhole müde ... aber das bin ich auch nach der Arbeit. Somit belassen wir es jetzt damit und hoffen, dass nichts weiter passiert.

Meine Sorge ist natürlich ein weiterer Schlaganfall ... aber vielmehr, dass er in einen Unfall verwickelt ist, bei dem er kein Schuld trägt. Aber wie ich nun schon gelesen habe hat dies keine Auswirkung auf seinen Versicherungsschutz ... alles natürlich nach den 3 Monaten ! 

1234 Aufrufe | 14 Beiträge