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Das Schlaganfall Forum  
Sonntag, 05. September 2010, 15:47

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21.01.2009, 09:28



Hallo,

 

ich bin relativ neu hier aber zu deiner Frage kann ich dir sagen das du bzw durch aus deine Mutter die Betreuung für deinen Vater übernehmen kannst.Geh zum Amtsgericht dort kannst du einen Antrag auf Betreuung stellen und e...

09.05.2008, 22:30



auf dem Amtsgericht, da ist ja auch Euer Vormundschaftgericht dabei. Gehst hin mit der Ma alle Unterlagen dabei und beantragst die Einstweilige Verfügung. Wenn Du Glück hast kannst die noch direkt mitnehmen.

 

 

LG Rüdi

19.05.2009, 16:20 RE:Meine Mutter hatte gestern einen schweren Schlaganfall

Hallo Pebbels,
herzlich willkommen hier im Forum. In jedem Krankenhaus gibt es einen sozialen Dienst. Ich würde Dir raten, mit den MitarbeiterInnen dort einen Termin zu machen. Reha-Massnahmen, die Einstufung deiner Mutter in eine Pflegestufe, evt...

08.02.2009, 22:35



Hallo Michaela,

 

du musst zusehen, dass du die Betreuung kriegst, solange sie selbst nichts kann. Ruf mal gleich beim Amtsgericht an!

Dann müssen sie dir auch Auskünfte geben, und du kannst Verlegung in die Wege leiten.

&nbs...

14.05.2008, 20:06



Hallo Bianka,

 

also ich denke was am meisten Sinn macht für Dich ist... auf dem Amtsgericht anrufen, einen Rechtspfleger zu verlangen und den mal die Geschichte erzählen event. ob es irgenwelche richterlichen Erlasse gibt um i...

30.06.2010, 11:03 RE:Mal zum eigentlichen Thema

hallo dani,
ich gehe also davon aus, dass du auch einen vater dazu hast.der wird als erster gefragt werden ob er die betreuung übernimmt.mit ihm solltest du dich über die aufgabenteilung einigen.für die festlegung der betreuung ist meines wissens ...

03.09.2007, 09:00

Hallo Sabine,
ich habe per Richterbeschluss (Amtsgericht Bremen) die Betreuung für meine Frau anstandslos bekommen,
ohneKosten! Mit dem Bezahlen wäre ich sehr vorsichtig. Bitte vorher beim Sozialen Dienst oder Versorgungsamt erkundigen!
Gruß ...

14.01.2010, 17:34 Betreuungsverfügung – Schlaganfall oder bei Demenz

Die Verfügung wendet sich an das für die Betreuerbestellung zuständige Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) und den späteren Betreuer. Diese sind soweit an die Betreuungsverfügung gebunden, als sie dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft.
Weite...

26.04.2010, 01:39 RE:Neu hier - und 1000 Fragen

Hallo Katzenmama
hast du notariell beglaubigte Vollmachten? Wenn nicht, beantrage sofort beim Amtsgericht eine Betreuung (Eilantrag wg. drohender Vermögensschäden. Sprich auch sofort mit deinem Steuerberater, Hausbank bei laufenden Krediten. Hilfe...

16.08.2009, 18:13 RE:auf dauer erwerbsunfähig, wer kennt sich aus?

hallo denise!
genau das werde ich tun. habe allmählich ein ziemlich komisches gefühl. ich finanziere den haushalt und wenn ich sage mein gehalt ist aufgebraucht, bekomme ich ein achselzucken und alle paar wochen 100 euro. auch anträge laufen nicht...

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