
Forum - Trotz halbseitiger Lähmung aus Gitterbett gestürzt!
RE:Trotz halbseitiger Lähmung aus Gitterbett gestürzt!
Hallo - ich glaube nicht das Bettgitter eine richterliche Genehmigung brauchen, ausser es sind Sondergitter die nicht der normalen Norm - Abstand der Gitterstäbe entsprechen. Für eine Fixierung braucht man die richterliche Genehmigung! Allerdings würde ich auch nicht fixieren lassen. Die Sache mit der Matraze neben dem Bett ist eine sehr gute Lösung wie ich finde. Die sind meist sehr weich und auch bei einem evtl. Sturz ist man nicht so gefährdet. Ich halte eine Fixierung für viel gefährlicher, denn da bekommt der Patient Panik.
LG Denise
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LG Denise ................................................................................................................................. Ich schreibe hier lediglich von meinen eigenen Erfahrungen, was nicht heisst, das diese zwangsläufig richtig sind, weder rechtlich noch sonst in irgendeiner Art. Mein Handeln und meine Erfahrungen beziehen sich ausschließlich auf unser Schicksal. Gebe ich Ratschläge, dann sind auch dies nur meine subjektiven Empfindungen oder Meinungen, denen keiner Folge leisten muss, wenn er sie nicht für richtig hält oder andere Ansichten hat. Ich persönlich sehe es eben so, je mehr Möglichkeiten, bzw. Ratschläge jemand bekommt, desto mehr Auswahl hat jemand, sich das Richtige "für sich" aus all denen herauszusuchen. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Mihapix« (27.07.2010, 19:47) |