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Forum - Betreuungsverfügung – Schlaganfall oder bei Demenz
Betreuungsverfügung – Schlaganfall oder bei Demenz
Die Verfügung wendet sich an das für die Betreuerbestellung zuständige Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) und den späteren Betreuer. Diese sind soweit an die Betreuungsverfügung gebunden, als sie dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderläuft. LG Rüdi
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