Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage. Wir haben jetzt noch eine Ablehnung von Michas alter KK bekommen, über Dinge, die sie eigentlich hätten noch übernehmen müssen, aufgrund ihrer Fehlentscheidungen. Nun habe ich die Ablehnung des Widerspruches und werde beim Sozialgericht Klage einreichen, da es doch um unsere Existenz geht. Mir ist inzwischen auch egal ob die Bearbeitungszeit zwei Jahre dauert, in zwei Jahren sind wir dann vielleicht froh über den unerwarteten Geldsegen und würden uns in den Hintern beissen, wenn wir nicht geklagt hätten.
Ich hatte Micha beim VDK angemeldet, da die solche Dinge ja übernehmen. Nachdem ich heute früh dort zwei STunden gewartet habe, bekam ich lediglich die Antwort, dass dieser Fall so kompliziert wäre, dass man da zu einem Anwalt gehen müsse. Dann habe ich eine Adresse bekommen von einem Anwalt mit Fachbereich Sozialrecht und gut war. Toll - dafür hätte ich nicht zwei Stunden warten müssen.
Vor dem Sozialgericht kann man doch auch selbst eine Klage einreichen. Gibt es bei sowas irgendwie in der Form etwas zu beachten, ausser natürlich SChriftform usw.???
Hat das jemand von euch schon einmal gemacht? Ich habe durch Behandlungsfehler inzwischen 2 Klagen über Anwälte laufen und langsam hab ich kein Geld mehr um noch was vorzuschießen, auch wenn ich nach den ERfolgreichen Verfahren mein Geld wieder bekomme. Aber es muss eben auch vorgestreckt werden. Das ganze Erbe meines Mannes ging inzwischen drauf für Anwälte
Dekubitus und Neurologie ....
Jetzt noch die Krankenkasse ... ne das geht nicht mehr. Zumal unser Krankengeld jetzt ausläuft, Micha zwar ALG I berechtigt ist, ich jedoch aufgrund der 24h Pflege nur Harz IV bekomme.
Danke und LG
Denise